Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
1) Spezifischer Jahresumsatz (max. 10 Punkte):
10 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz (2018, 2019, 2020) für entsprechende Dienstleistungen (Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von mindestens 100 000 EUR (netto) ausweist.
2) Mitarbeiterstruktur (max. 10 Punkte):
10 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der im Mittel der letzten 3 Jahre mind. 3 Beschäftigte mit Hochschulabschluss (Summe aus Büroinhaber und fest angestellten Mitarbeitern) nachweist, davon mind. 50 % mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren und mind. 50 % mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mind. 2 Jahren.
3) Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (PM) (max. 20 Punkte):
3.1 Projektleiter (PL):
3.1.1 – 5 Pkt. erhält der PL, wenn er mindestens 8 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
3.1.2 – 3 Pkt. erhält der PL, wenn er Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung/Stadtplanung/Stadterneuerung nachweist.
3.1.3 – 1 Pkt. erhält der PL, wenn er Erfahrungen in der Kommunikation gegenüber politischen Vertretern/Abgeordneten nachweist.
3.1.4 – 1 Pkt. erhält der PL, wenn er Erfahrungen in der Presse- und Medienarbeit nachweist.
3.2 Weiterer verantwortlicher Mitarbeiter (PM):
3.2.1 – 3 Pkt. erhält der PM, wenn er mindestens 5 Berufsjahre in der Öffentlichkeitsarbeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung (Universität, TH/FH oder gleichwertig) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung und der Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch max. 3 Referenzen erforderlich.
3.2.2 – 3 Pkt. erhält der PM, wenn er Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung/Stadtplanung/Stadterneuerung nachweist.
3.3 – 4 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, wenn die genannten Projektmitarbeiter insgesamt einen Nachweis über Erfahrungen im Printbereich und im Onlinebereich erbringen. Ggf. können zur Erfüllung dieses Kriteriums weitere PM benannt werden.
4) Angaben zu den Referenzprojekten (2) (max. 60 Punkte):
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3) Nr. 3 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
4.1 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Honorarsumme mindestens 100 000 EUR (netto) pro Jahr beträgt.
4.2 – 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn es die Öffentlichkeitsarbeit für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beinhaltet.
4.3 – 3 Pkt. maximal erhält ein Referenzprojekt, wenn der für die zu vergebende Leistung vorgesehene Projektleiter oder weitere verantwortliche Mitarbeiter maßgeblich in leitender Funktion am Referenzprojekt tätig war.
4.4 – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Maßnahmen der Stadtentwicklung/ Stadtplanung/Stadterneuerung Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit sind.
4.5 – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten einer breiten Öffentlichkeit vermittelt wurden.
4.6 – 2 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn ein besonderes Ereignis (z. B. Tag des.../ Lange Nacht der...) Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit war.
4.7 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn schwer verständliche Inhalte einer breiten Öffentlichkeit vermittelt wurden.
4.8. – 4 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Kommunikation über Online- und Printmedien Gegenstand der erbrachten Leistungen war.
4.9. – 2 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn Medien- und Pressearbeit Gegenstand der erbrachten Leistung war.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.