Los 1: Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums. Los 2: Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: ZB-2021-011
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Los 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Los 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-03 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 043-107675
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
2. Erläuterung zur beigefügten Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
5. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY5F
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
2. Erläuterung zur beigefügten Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
5. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY5F
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
Los 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Abfallsammelservice
Losnummer: 1
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt bei der Auftragsvergabe als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt bei der Auftragsvergabe als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption – siehe Vertragslaufzeit
Bezeichnung des Loses: Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern und Beseitigung von losem Abfall auf dem Campus Saarbrücken
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt zunächst ein Jahr (1.7.2021 bis 30.6.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt zunächst ein Jahr (1.7.2021 bis 30.6.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Campus Saarbrücken
66121 Saarbrücken
Campus Homburg
Kirrberger Straße 100
66421 Homburg
Campus Dudweiler
Am Markt, Zeile 1-6
66125 Saarbrücken
66123 Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung Formblatt 124_LD,
— Nachweis der Haftpflichtversicherung (gem. den im Leistungsverzeichnis genannten Deckungssummen, der Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung Formblatt 124_LD,
— Zertifikat gem. § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) (der Nachweis der Zertifizierung ist dem Angebot beizufügen). Hinweis: Dieser Nachweis ist nur bei Angebotsabgabe für das Los 1 erforderlich!
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
2. Erläuterung zur beigefügten Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
2. Erläuterung zur beigefügten Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
5. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY5F
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: https://www.saarland.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 043-107675 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
LOS 1:
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
LOS 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die Abfallsammlung und Verbringung der Abfälle zum universitätseigenen Wertstoffhof (Saarbrücken) bzw. zum Wertstoffzentrum (Homburg) einschließlich der Zuordnung der Abfälle in die entsprechenden Behälter des Wertstoffhofes bzw. des Wertstoffzentrums.
LOS 2:
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, durch die regelmäßige Leerung der Abfallbehältnisse und der Aufnahme und Entsorgung von oftmals achtlos weggeworfenem Müll und Unrat den Campus der Universität des Saarlandes in einem ordentlichen, gepflegten und sauberen Zustand zu erhalten, dem Befall von Schädlingen vorzubeugen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 1105634.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption — siehe Vertragslaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
66121 Saarbrücken,
66421 Homburg,
Campus Dudweiler Am Markt,
Zeile 1-6
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Name: SSG Saar Service GmbH
Postanschrift: Mainzer Str. 159 a
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland 🇩🇪 Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 611387.55 EUR 💰
494247.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 117-307873 (2021-06-15)