Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Ankerstab, Bausatz
B 20.20 - 0683/20/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Verbindungselemente mit Gewinde📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung „Ankerstab, Bausatz“.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ankerstäben in 3 unterschiedlichen Längen und Zubehör zum Abruf aus dem „Kaufhaus des Bundes“.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 152 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem „Kaufhaus des Bundes“. Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der...”
Zusätzliche Informationen
Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem „Kaufhaus des Bundes“. Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-22
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-22
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des kompletten Lieferumfangs, eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Skizzen, Zeichnungen oder Fotografien beigefügt werden. (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Nach gesonderter Aufforderung kann es zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung erforderlich sein, ein Angebotsmuster einzureichen. Keinesfalls sind die Muster vorher zu übersenden.
Das Angebotsmuster ist vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist von 14 Tagen an das Beschaffungsamt des BMI, Brühler Str. 3, 53119 Bonn oder einer Dienststelle der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu senden.
Nach Zuschlagserteilung müssen vom Auftragnehmer elektronische Daten zur Einstellung dieser Daten in das Kaufhaus des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Übersenden Sie daher mit dem Angebot das Formular „Katalogdaten KdBund“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2021/S 089-227740 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Ankerstab, Bausatz
B 20.20 - 0683/20/VV : 1
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung "Ankerstab, Bausatz"
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 146607.75 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ankerstäben in drei unterschiedlichen Längen und Zubehör zum Abruf aus dem "Kaufhaus des Bundes".”
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der...”
Zusätzliche Informationen
Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 089-227740
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Ankerstab, Bausatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dönges
Postanschrift: Dönges-Straße 1
Postort: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21915626178📞
E-Mail: mak@doenges-rs.de📧
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 146607.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 176-457094 (2021-09-07)