Rahmenvereinbarung Auftausalz 2021/2022

Landratsamt Freyung-Grafenau

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Auftausalz (NaCl) im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 30.4.2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-05 Auftragsbekanntmachung
2021-06-08 Ergänzende Angaben
2021-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auftausalz
Referenznummer: 21-L-21
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Auftausalz (NaCl) im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 30.4.2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Auftausalz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freyung-Grafenau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Freyung-Grafenau
Postanschrift: Wolfkerstr. 3
Postleitzahl: 94078
Postort: Freyung
Kontakt
Internetadresse: http://www.freyung-grafenau.de 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-frg.de 📧
Telefon: +49 855157-325 📞
Fax: +49 855157-252 📠
URL der Dokumente: https://evergaben.pnp.de:443/Veroeffentlichung/av14522a-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://evergaben.pnp.de:443/Veroeffentlichung/av14522a-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-232377
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Lieferzeitraum vom 1.7.2021 bis 30.4.2022 hat der Landkreis Freyung-Grafenau einen geschätzten Bedarf von 6 800 t Auftausalz.
Eine Anlieferung erfolgt an folgende Standorte:
Salzhalle Freyung
— Sommerbezug: 2 500 t,
— Winterbezug: 1 500 t.
Salzhalle Oberöd
— Sommerbezug: 1 000 t,
— Winterbezug: 500 t.
Salzhalle Gsenget
— Sommerbezug: 600 t,
Salzhalle Perlesreut
— Winterbezug: 200 t.
Die jeweils angegebenen Mengen sind Höchstmengen. Der Winterbezug enthält keine garantierte Abnahmemenge.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder
— wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124), durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 880 000 EUR
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124), durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen,
— Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter,
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
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Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124), durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124, der EEE oder die AVPQ-Nummer auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://evergaben.pnp.de:443/Veroeffentlichung/av14522a-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 090-232377 (2021-05-05)
Ergänzende Angaben (2021-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-292694
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 090-232377
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Bindefrist in Abschnitt Nummer IV.2.6) wird vom 30.7.2021 auf den 13.8.2021 geändert.
Quelle: OJS 2021/S 112-292694 (2021-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 855157-44325 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-386124
ABl. S-Ausgabe: 146

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Name: Südwestdeutsche Salzwerke AG
Postanschrift: Salzgrund 67
Postort: Heilbronn
Land: Deutschland 🇩🇪
Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Mehr anzeigen
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 146-386124 (2021-07-26)