Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung BOS-Netzausbau
2021-27
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkaufrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zum BOS-Netzausbau für die 2. Ausbaustufe der Berliner Feuerwehr (Erweiterungskomponente zu der bestehenden Systemfamilie).”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zum BOS-Netzausbau für die 2. Ausbaustufe der Berliner Feuerwehr (Erweiterungskomponente zu der bestehenden Systemfamilie).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Auswertung und Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe,
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer,
— Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe ist die Eignungserklärung ausgefüllt einzureichen:
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU.
Ebenso die Erklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe ist die Eignungserklärung ausgefüllt einzureichen:
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU.
Ebenso die Erklärung zur Frauenförderung:
— Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520.
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
— Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-0520,
— Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520,
— Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-0520.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-02
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-02
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710520📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2021/S 022-051912 (2021-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 022-051912
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-27
Titel: Rahmenvertrag BOS-Netzausbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Corning Services GmbH
Postanschrift: Ahrensburger Straße 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 051-128055 (2021-03-10)