Rahmenvereinbarung Corona-Schnelltests

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Beschaffung von bis zu 490 000 Corona-Schnelltests im Zeitraum 05/2021 bis 12/2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Manuelle Tupfer-Test-Kits
Referenznummer: 2021-046-AH
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von bis zu 490 000 Corona-Schnelltests im Zeitraum 05/2021 bis 12/2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Manuelle Tupfer-Test-Kits 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Peiner Str. 8
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: vms-vergabe@nds.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYYKX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYYKX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 070-177757
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYYKX

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Handelsregisterauszug (nicht älter als vom 1.7.2020).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung,
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— Firmenangaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis des angebotenen Artikels über eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) verfügen,
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— Eigenerklärung zur Eignung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYYKX/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Vorabinformation wird nach § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht versandt; die Bindefrist und der Leistungsbeginn ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen. Auf Anforderung teilt die Vergabestelle allen unterlegenen Bietern den Namen des Zuschlagsempfängers und die Vorzüge des ausgewählten Angebots mit.
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Quelle: OJS 2021/S 070-177757 (2021-04-07)