Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben zur technischen Ausstattung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z. B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DINA4-Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:
— Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
Der Vordruck „06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern „Platzhalter“ eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „07_Vordruck_Referenzen“ mindestens 2 gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages (in diesem Verfahren ist hierfür keine Mindestanforderung festgelegt),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme und -prüfung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung und Lieferung) einer Drucksache mit folgenden Merkmalen umfassen:
Mindestens 1 Referenz für 1 Publikation als Softcover mit PUR-Klebebindung:
— Format: DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+10 %),
— Seitenumfang: mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag,
— Auflage: mind. 1.000 Exemplare,
— Druck Umschlag: mind. 4/0-farbig Euroskala,
— Veredelung Umschlag mit Dispersionslack (matt oder glänzend),
— Druck Inhalt: mind. 4/4-farbig Euroskala,
— Verarbeitung: Softcover mit PUR-Klebebindung,
Und mindestens 1 Referenz für 1 Publikation mit Hardcover-Fadenheftung:
— Format: DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+10 %),
— Seitenumfang von mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag,
— Auflage: mind. 1.000 Exemplare,
— Druck Bezug: mind. 4/0-farbig Euroskala,
— Veredelung Bezug mit Folienkaschierung (matt oder glänzend),
— Druck Inhalt: mind. 4/4-farbig Euroskala,
— Verarbeitung: Hardcover-Fadenheftung.
Zusätzlich muss eine Referenz das folgende Merkmal umfassen (dieses kann durch eine der o. g. Referenzen nachgewiesen werden oder durch eine weitere Referenz):
— Druck Inhalt: mind. 5/5-farbig Euroskala + Sonderfarbe.
—— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „07_Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.