Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB. Zuwendungsempfänger als Großforschungszentrum und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren
141_2021
Produkte/Dienstleistungen: Monitoren📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Farbbildmonitore📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken”
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von 2 Jahren.
Das CISPA kann die zu schließende Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von 2 Jahren.
Das CISPA kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung oder Alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen,
— Eignungsleihe_Unterauftrag_Optional. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden,
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Optional (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare „Eignungsleihe_Unterauftrag“ und „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden,
— Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_Optional (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen,
— Aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Angebot / Teilnahmeantrag einen aktuellen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit üblichen Deckungssummen) beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formular „Eigenerklärung zur Eignung“, alternativ Formular EEE. Eines davon ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen,
— Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt / sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
— Schriftliche Konzepteinreichungen zum Zuschlagskriterium Qualität, Logistik (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen ihrem Angebot zwingend schriftliche Konzepte gemäß der Zuschlagskriterien zu den Punkten Qualität, Logistik (Ständige Lagerhaltung, Lieferkette) beifügen. Auf die dazugehörigen Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird entsprechend verwiesen,
— Nachweis zur fristgemäßen Einrichtung eines E-Procurement-Webshops mit OCI-5-Tauglichkeit (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot einen schriftlichen Nachweis / eine Erklärung zur Implementierung und fristgemäßen Umsetzung eines E-Procurements mit OCI-5-Tauglichkeit beizufügen. Ziel der Erklärung / des Nachweises ist es, der Vergabestelle glaubhaft und plausibel darzustellen, dass die Einrichtung des OCI-5-tauglichen Webshops fristgemäß, insoweit unverzüglich, spätestens aber 12 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung eingerichtet wird / werden kann. Der Vergabestelle ist insoweit auch darzulegen, wie diese Mindestvoraussetzung sichergestellt werden kann,
— Technische Datenblätter mit allen Angaben zu den angebotenen Produkten (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter haben ihrem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Produkte hinzuzufügen. Achtung: Die technischen Datenblätter ersetzen nicht die Einreichung der vollständig ausgefüllten und dem Bieter als Vorlage zur Verfügung gestellten Produktblätter (Angabe Produktname, Seriennummer etc.)
— Vorlage zum Zuschlagskriterium „Technische Ausstattung“ (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter muss dem Angebot zwingend die vollständig ausgefüllte Vorlage „Technische Ausstattung“ beifügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-19
10:05 📅
“Verifizierende Teststellung
Nach der abschließenden Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die vom erstplatzierten Bieter angebotenen Produkte...”
Verifizierende Teststellung
Nach der abschließenden Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die vom erstplatzierten Bieter angebotenen Produkte zu einer verifizierenden Teststellung angefordert. Im Rahmen dieser Teststellung werden keine weiteren Bewertungspunkte vergeben, sondern nur die festgelegten Mindestanforderungen auf Einhaltung überprüft. Auf die Vergabeunterlagen wird entsprechend verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYGB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681870832787📞
E-Mail: vergaben@cispa.de📧
Fax: +49 68130271942 📠
URL: https://cispa.saarland/de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 141-372812 (2021-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 367 536 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken”
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 75.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 141-372812
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 141_2021
Titel: Auftragsvergabe think about IT GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: think about IT GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 10
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYY8J
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Quelle: OJS 2021/S 199-518911 (2021-10-08)