Das Universitätsklinikum Ulm plant, die vorhandenen noch in Betrieb befindlichen Speicher-Systeme durch neue, skalierbare Speicher-Systeme (Scale-out NAS) zu ersetzen. Die Ausführung soll in Form von Knoten (Nodes) mit dedizierten Hardware-Funktionskomponenten (Appliances) erfolgen, welche per redundanter Ethernet-Infrastrukturen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gekoppelt sind. Als Appliances sollen AllFlash- und Hybrid-Knoten zum Einsatz kommen, die jeweils die benötigten Funktionskomponenten inklusive der Speichermedien (Cache, HDD und SSD) enthalten, so dass die Speicher- und Bereitstellungs-Leistung durch das Hinzufügen oder Entnehmen von Knoten (Nodes) flexibel erweitert oder reduziert (skaliert) werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerspeichereinheiten
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Ulm plant, die vorhandenen noch in Betrieb befindlichen Speicher-Systeme durch neue, skalierbare Speicher-Systeme (Scale-out NAS) zu ersetzen. Die Ausführung soll in Form von Knoten (Nodes) mit dedizierten Hardware-Funktionskomponenten (Appliances) erfolgen, welche per redundanter Ethernet-Infrastrukturen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gekoppelt sind. Als Appliances sollen AllFlash- und Hybrid-Knoten zum Einsatz kommen, die jeweils die benötigten Funktionskomponenten inklusive der Speichermedien (Cache, HDD und SSD) enthalten, so dass die Speicher- und Bereitstellungs-Leistung durch das Hinzufügen oder Entnehmen von Knoten (Nodes) flexibel erweitert oder reduziert (skaliert) werden kann.
Das Universitätsklinikum Ulm plant, die vorhandenen noch in Betrieb befindlichen Speicher-Systeme durch neue, skalierbare Speicher-Systeme (Scale-out NAS) zu ersetzen. Die Ausführung soll in Form von Knoten (Nodes) mit dedizierten Hardware-Funktionskomponenten (Appliances) erfolgen, welche per redundanter Ethernet-Infrastrukturen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit gekoppelt sind. Als Appliances sollen AllFlash- und Hybrid-Knoten zum Einsatz kommen, die jeweils die benötigten Funktionskomponenten inklusive der Speichermedien (Cache, HDD und SSD) enthalten, so dass die Speicher- und Bereitstellungs-Leistung durch das Hinzufügen oder Entnehmen von Knoten (Nodes) flexibel erweitert oder reduziert (skaliert) werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerspeichereinheiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-359552
ABl. S-Ausgabe: 136
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Speicher-Systeme müssen so aufgebaut sein, dass Auswertungen zu den Datenbeständen in sehr kurzer Zeit erfolgen können. Alle Funktionskomponenten der Speicher-Systeme sollen mindestens dem Stand der Technik entsprechen jedoch sollen auch neueste Technologien zum Einsatz kommen, um bestehende und zukünftige Anforderungen bezüglich der Speicherung und der Bereitstellung von Daten erfüllen zu können. Der Auftragnehmer muss mit dem ersten Abruf einmalig die von ihm projektierte Implementierung der gelieferten Speicher-Systeme vornehmen. Zusätzlich muss er Personal des Auftraggebers in der Handhabung, Überwachung und Administration der Speicher-Systeme ausbilden. Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und 2 optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Die Speicher-Systeme müssen so aufgebaut sein, dass Auswertungen zu den Datenbeständen in sehr kurzer Zeit erfolgen können. Alle Funktionskomponenten der Speicher-Systeme sollen mindestens dem Stand der Technik entsprechen jedoch sollen auch neueste Technologien zum Einsatz kommen, um bestehende und zukünftige Anforderungen bezüglich der Speicherung und der Bereitstellung von Daten erfüllen zu können. Der Auftragnehmer muss mit dem ersten Abruf einmalig die von ihm projektierte Implementierung der gelieferten Speicher-Systeme vornehmen. Zusätzlich muss er Personal des Auftraggebers in der Handhabung, Überwachung und Administration der Speicher-Systeme ausbilden. Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und 2 optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zielsetzung ist der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und 2 optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten bis zum 30.9.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls keine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlauf-zeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten bis zum 30.9.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls keine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlauf-zeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
Über den geschätzten Bedarf hinaus müssen zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere Funktionskomponenten für die Speicher-Infrastruktur bis zu einem optionalen Höchstvolumen aus diesem Vertrag bis zum Vertragsende inklusive der Verlängerungsoptionen bezogen werden können.
Über den geschätzten Bedarf hinaus müssen zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere Funktionskomponenten für die Speicher-Infrastruktur bis zu einem optionalen Höchstvolumen aus diesem Vertrag bis zum Vertragsende inklusive der Verlängerungsoptionen bezogen werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Information und Kommunikation
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1.a – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Personenschäden bis zu 2.5 Millionen EUR je Schadensereignis,
—— Für Vermögensschäden bis zu 300 000 EUR je Schadensereignis,
—— Jeweils mindestens zweifach maximiert,
oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate),
— Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %
60 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 %
90 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30 %
120 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30 %
— Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
40 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
60 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
80 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität.
Mindeststandards:
— Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Personenschäden bis zu 2.5 Millionen EUR je Schadensereignis,
—— Für Vermögensschäden bis zu 300 000 EUR je Schadensereignis,
—— Jeweils mindestens zweifach maximiert,
oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate),
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate),
— Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %
60 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 %
90 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30 %
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30 %
— Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
40 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
60 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
80 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Ein vom Bieter durchgeführtes Referenzprojekt, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 – Referenztemplate (eignungsbezogen)“.
— Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“,
— Bewertung des vom Bieter durchgeführten Referenzprojekts, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, Planung und Design der Speicher-Syteme sowie geliefertes bzw. implementiertes Volumen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
— Bewertung des vom Bieter durchgeführten Referenzprojekts, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, Planung und Design der Speicher-Syteme sowie geliefertes bzw. implementiertes Volumen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
120 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
240 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
360 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
480 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
— Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgelegten Nachweise oder Beschreibung.
80 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
160 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
240 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
320 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat
Mindeststandards:
— Ein vom Bieter durchgeführtes Referenzprojekt, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 – Referenztemplate (eignungsbezogen)“.
— Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“,
— Bewertung des vom Bieter durchgeführten Referenzprojekts, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, Planung und Design der Speicher-Syteme sowie geliefertes bzw. implementiertes Volumen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
— Bewertung des vom Bieter durchgeführten Referenzprojekts, das sich mit der „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen für das Universitätsklinikum Ulm“ vergleichen lässt, in den vergangenen 3 Jahren. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, Planung und Design der Speicher-Syteme sowie geliefertes bzw. implementiertes Volumen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
120 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
240 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
360 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
480 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
— Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgelegten Nachweise oder Beschreibung.
80 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
160 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
240 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
320 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen.
Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Ulm
Zentrum für Information und Kommunikation
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 136-359552 (2021-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Speicher-Systeme müssen so aufgebaut sein, dass Auswertungen zu den Datenbeständen in sehr kurzer Zeit erfolgen können. Alle Funktionskomponenten der Speicher-Systeme sollen mindestens dem Stand der Technik entsprechen jedoch sollen auch neueste Technologien zum Einsatz kommen, um bestehende und zukünftige Anforderungen bezüglich der Speicherung und der Bereitstellung von Daten erfüllen zu können. Der Auftragnehmer muss mit dem ersten Abruf einmalig die von ihm projektierte Implementierung der gelieferten Speicher-Systeme vornehmen. Zusätzlich muss er Personal des Auftraggebers in der Handhabung, Überwachung und Administration der Speicher-Systeme ausbilden. Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Die Speicher-Systeme müssen so aufgebaut sein, dass Auswertungen zu den Datenbeständen in sehr kurzer Zeit erfolgen können. Alle Funktionskomponenten der Speicher-Systeme sollen mindestens dem Stand der Technik entsprechen jedoch sollen auch neueste Technologien zum Einsatz kommen, um bestehende und zukünftige Anforderungen bezüglich der Speicherung und der Bereitstellung von Daten erfüllen zu können. Der Auftragnehmer muss mit dem ersten Abruf einmalig die von ihm projektierte Implementierung der gelieferten Speicher-Systeme vornehmen. Zusätzlich muss er Personal des Auftraggebers in der Handhabung, Überwachung und Administration der Speicher-Systeme ausbilden. Da Speicher-Systeme mit diesen hohen Speicherkapazitäten aufgrund der zeitaufwändigen Migration der Datenbestände eine betriebsübliche Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren aufweisen, ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Implementierung von Speicher-Systemen“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten bis zum 30.09.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls keine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlauf-zeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2021 und hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten bis zum 30.09.2025. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können, falls keine der beiden Vertragsparteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlauf-zeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Bewertungskriterien (B-Kriterien) waren in den „Vertragsunterlagen“ an den Stellen aufgeführt, an denen eine Wertung der Leistung stattgefunden hat.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Preis (Gewichtung): 1:1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: Bechtle GmbH
Postort: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalender-tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.