Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Planung von Straßenverkehrstechnik – 2 Lose
TW-L-475-50-21”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitungsbreich 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Bruttogesamtpreis Grund-/Bedarfspositionen
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Bruttogesamtpreis Stundenlohn für Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am 15.9.2021 oder aber spätestens am Tag nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Nach Ablauf einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am 15.9.2021 oder aber spätestens am Tag nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer Frist von 3 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses gekündigt hat.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitungsbereich 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in 2 Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Grundsätzlich ist die Planung der Lichtsignalanlage unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. StVO), Richtlinien (z. B. RiLSA 2015) und Normen (z. B. DIN 0832) durchzuführen. Dabei ist im Vorfeld die Örtlichkeit genau aufzunehmen. Es sind eventuelle straßenbauliche Bedarfe schriftlich festzuhalten und dem Auftraggeber im Vorplanungsstadium mitzuteilen.
Die Ingenieurleistung ist digital zu erstellen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich die Versorgungsdaten der Lichtsignalanlage (LSA) digital aus der zentralen Datenhaltung des Verkehrssystemmanagements (Siemens Sitraffic Office Version 8.2 oder kompatibel) vom Auftraggeber als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt und bilden die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Der Abschluss einer solchen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Der Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Beauftragung ist ausreichend (Formular 4.10). Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens einen Betrag von:
— 2 000 000 EUR pauschal für Personenschäden sowie
— 300 000 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (max. 900 000 pro Jahr) absichern.
2. Der Mindestumsatz des Unternehmens sollte über die letzten 3 Jahre jeweils mindestens 200 000 EUR betragen (Formblatt 4.9).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt EU 4.2),
2. ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt EU 4.2),
2. ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4),
3. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 12 unternehmensbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 4 Jahrendes des Unternehmens eingereicht werden (Formblatt 4.6),
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 6 mitarbeiterbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren des einzusetzenden Personals eingereicht werden (Formblatt Bearbeiter 4.7),
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können bis zu 3 mitarbeiterbezogene(n) Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren des einzusetzenden Personals eingereicht werden (Formblatt Stellvertreter 4.7).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 4.1),
3. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3),
4. ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.4),
5. Allgemeine Bewerbungsbedingungen,
6. Informationen zur Datenverarbeitung für die Vergabe von öff. Aufträgen durch die LHP,
7. Informationen zur Datenverarbeitung für Verträge mit der LHP,
8. Informationsblatt eVergabe.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-20
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR4LC
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
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Quelle: OJS 2021/S 056-141657 (2021-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Planung von Straßenverkehrstechnik — 2 Lose
VV-L-475-50-21”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 811 153 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitungsbereich 1
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 056-141657
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: W&K Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 429 333 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bernard Gruppe ZT GmbH
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381 820 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRF4T
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
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Quelle: OJS 2021/S 146-388737 (2021-07-27)