Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
MIndestanfordenrungen an Perosnal:
Das Personal des AN im Pförtner- und Empfangsdienst sind erste Ansprechpartner*innen für Besucher und Gäste des Ministeriums der Finanzen. Damit bilden sie einen Teil des „Aushän-geschildes“ der Behörde und prägen das Bild des Ministeriums in der öffentlichen Wahrneh-mung mit. Weiterhin ist das Personal des AN im Pförtner- und Empfangsdienst auch Anlauf-stelle für die Beschäftigten des MF in vielerlei Belangen.
Aus diesen Gründen legt das MF einen sehr großen Wert auf eine hohe Qualität der Leis-tungserbringung des externen Dienstleisters für den Pförtner- und Empfangsdienst sowie der Bewachung.
Von entscheidender Bedeutung für die Erfüllung einer hohen Qualität ist erfahrenes, freundli-ches sowie umsichtig und kompetent handelndes Personal des AN.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personen einzusetzen, die alle nachfolgend aufgeführ-ten Anforderungen erfüllen:
a) Freundliches Auftreten
b) Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen
c) Selbstständiges Handeln und Agieren bei allen zum Leistungsumfang gehörenden Tä-tigkeiten
d) Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Auch wenn der AN Personen ein-setzt, für welche die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss die deutsche Sprache selbstverständlich verwendet werden. Dies bedeutet, dass mindestens die Ni-veaustufe B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen wer-den muss.
e) Allgemeine, gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)
f) Kenntnisse im Umgang mit Medientechnik
g) Grundqualifikation der Ersten Hilfe inkl. dem Einsatz von Defribrillatoren
h) Erfolgreicher Nachweis der Sachkundeprüfung gemäß §34a Gewerbeordnung i.V.m. Bewachungsordnung
i) Berufserfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten von mindestens 2 Jahren für alle einge-setzten Mitarbeiter
j) Kenntnisse und Erfahrung in der Bedienung von technischen Überwachungssystemen, Brandmeldeanlagen (BMA) und Einbruchmeldeanlagen (EMA)
k) Gilt für Objektleiter*in: Mindestens 5 Jahre2 auftragsspezifische Erfahrungen als Ob-jektverantwortliche*r bei der Bewachung vergleichbarer Objekte besitzen
Zur Sicherstellung einer gleichmäßig hohen Qualität der Leistungserbringung wird der Einsatz von Stammpersonal gewünscht. Qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter*innen stellen jene mit mind. Berufsabschluss (2-jährige Ausbildung) oder abgeschlossener Fortbildungsprüfung (IHK) dar.
Als Mindestanzahl für das einzusetzende Personal wird je Los eine entsprechende Anzahl an Personal (inkl. Vertretungen) benötigt. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass notwendi-gerweise auch Ersatzpersonal für Ausfälle des Stammpersonals einzuplanen ist.
Es wird festgelegt, das vor erstmaligem Dienstantritt das vorgesehene Personal des AN dem AG vorgestellt wird. Dazu sollen die Personalbögen (Anlage 4) für jeden einzelnen Mitarbei-tenden verwendet werden, sowie alle geforderten Nachweise und Zeugnisse übergeben wer-den. Der überprüft damit, ob alle eingesetzten Mitarbeitenden die Mindestanforderungen an das Personal erfüllen.
Der/Die vom AN eingesetzte Objektleiter*in nimmt eine Schlüsselrolle in der Zusammenarbeit zwischen dem AN und dem AG sowie der Leistungserbringung ein. Die Objektleitung ist für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleis-tungsqualität verantwortlich. Sie steht dem AG als Ansprechpartner*in zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen den Bediensteten der Liegenschaftsbewirtschaftung des AG und dem ausführenden Personal des AN dar. Der/Die Objektleiter*in soll in einer schriftlichen Darstel-lung vorgestellt werden. In der Darstellung müssen enthalten sein:
a) Angaben zur Person (Name, Anschrift Wohn- oder Dienstort, Alter)
b) Ausbildungen, Weiterbildungen, Qualifizierungen
c) Berufserfahrung, Zugehörigkeit und Dienststellung im Unternehmen des Bieters,
Im Bedarfsfall kann die Anwesenheit des Objektleiters/der Objektleiterin vor Ort erforderlich sein. Die Zeit bis zum Eintreffen im MF darf 120 Minuten nicht überschreiten. Aus der Darstel-lung zur Person muss plausibel nachvollziehbar sein, wie die schnelle Anwesenheit vor sicher-gestellt werden kann. Für die Funktion der Objektleitung gelten die Anforderungen an das Per-sonal nach Tz. 1.5.1 gleichermaßen. Für den Objektleiter ist eine Anlage 4 auszufüllen.
Der AN ist verpflichtet, nur Service- und objektbetreuende Personen einzusetzen.
Der AN darf zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen (Stammpersonal) nur mit Einwilligung des Auftraggebers auswechseln. Eine qualifizierte Ersatzperson ist durch den AN anzubieten. Die Ersatzperson gilt nur dann als qualifiziert, wenn sie mindestens über die vertraglich festge-legten Mindestanforderungen verfügt.
Ersatz von Stammpersonal ist dem AG mindestens 10 Werktage vor erstmaligem Dienstantritt unter Vorlage eines Personalbogens (Anlage 4) vorzustellen. Der AG behält sich die Ablösung des eingesetzten Personals vor, wenn hierfür ein gewichtiger Grund (z.B. Fehlverhalten Be-diensteten des MF und den Gästen gegenüber, Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz, Diebstahl, Führen verfassungsfeindlicher Zeichen, etc.)