Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Ich/ wir bestätigen, dass ich/wir innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 2 vergleichbare Referenzaufträge erfolgreich abgeschlossen haben oder mindestens seit 24 Monaten betreuen.
Vergleichbare Referenzen sind nur solche, die der hier geforderten Leistung in Bezug auf:
— Gebiet der Programmierung:
Entweder Einsatz moderner Frameworks (beispielsweise Laravel oder Symfony) oder Verwendung von JavaScript-Frameworks (beispielsweise Angular oder React) oder Erfahrung bei der Nutzung und Entwicklung von OpenAPI-Schnittstellen
— zeitlichem Umfang:
Projektlaufzeit (Erstellung, Implementierung, Wartung und Weiterentwicklung) von mindestens 24 Monaten weitgehend entsprechen.
Auf Aufforderung lege ich/ wir mindestens eine entsprechende Referenz (Bezeichnung und Kurzbeschreibung des Projekts/Beschreibung der eigenen erbrachten Leistungen/durchschnittlicher Umfang der Aufwände in PT pro Monat unterteilt in Erstellung & Implementierung und Wartung&Weiterentwicklung nach Abnahme/Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vor.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit „Ja“: Nach Aufforderung zur Einreichung der zugesicherten Referenzen führen fehlende, bzw. unvollständige Angaben oder nicht vergleichbare Referenzen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Eine Beantwortung mit „Nein“ führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z. B. als „Newcomer“), also „keine Angabe“ eingetragen wird, so sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die technische und berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt „Eigene Anlagen“ hoch. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen.
Auftragsbezogene Personalausstattung:
Ich/ wir bestätigen, dass ich/wir in Summe über eine personelle Ausstattung – Stichtag Angebotsabgabe – von mindestens 3 ungekündigten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im auftragsgegenständlichen Bereich ohne Einrechnung der Auszubildenden oder des Backoffices (Vorzimmer, Verwaltung, Abrechnungsstelle usw.) verfügen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Werte zu addieren.
Der Bieter legt eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach:
— fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit,
— fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit den Angebotsunterlagen bei.
Hinweis:
Zur Berechnung der VZÄ (40h/Woche) können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit – jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil – herangezogen werden.
Bei einer Beantwortung mit „Ja“:
Bei Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei einer Beantwortung mit „Nein“: Sollten die personelle Ausstattung weniger als 3 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z. B. als „Newcomer“), so sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die technische und berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt „Eigene Anlagen“ hoch. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen.
Scientology Schutzerklärung:
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt,
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter Psycho-und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein Derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die:
— Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen,
— ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
— die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal-und Managementschulung, Fortbildungs-und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und-steuerung, Forschungs-und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.