Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: 2021000578
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
zu II.2.7) Vertragsbeginn: Der Vertrag kommt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung rechtswirksam zustande.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Plakaten, Postkarten, Mappen, Urkunden, Grafiken etc.) für die Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420168.07 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. maximale Laufzeit damit vier Jahre.
Zusätzliche Informationen:
zu II.2.7) Vertragsbeginn: Der Vertrag kommt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung rechtswirksam zustande.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Angabe des Unternehmensumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf vergleichbare Leistungen - im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; zur Bieterstruktur/Unternehmensdarstellung mit Personaltableau, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Angabe des Unternehmensumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf vergleichbare Leistungen - im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; zur Bieterstruktur/Unternehmensdarstellung mit Personaltableau, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
Geheimhaltungsvereinbarung; Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen; Vertraulichkeitserklärung; Datenschutzvereinbarung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung; Deutschkenntnisse; Verpflichtungserklärung § 128 GWB). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geheimhaltungsvereinbarung; Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen; Vertraulichkeitserklärung; Datenschutzvereinbarung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung; Deutschkenntnisse; Verpflichtungserklärung § 128 GWB). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von drei geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen - Nachweis der Beschäftigung mindestens eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei der Auftragsdurchführung (Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid) -
Angabe von drei geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen - Nachweis der Beschäftigung mindestens eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei der Auftragsdurchführung (Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid) -
Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage (§ 15 Abs. 3 VgV): Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie, insbesondere der vierten Welle, hat sich ein unvorhersehbarer Bedarf an Gestaltungen, insbesondere an Übersetzungen von Rechtstexten ergeben, welche zur Ausschöpfung des – bereits maximal erhöhten – Auftragsvolumens der bisherigen Rahmenvereinbarung in kurzer Zeit führte, sodass das noch verbleibenden Volumen für abrufbare Einzelaufträgen absehbar nicht über das Jahresende reichen wird. Zur Sicherstellung der Kommunikation der geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, insbesondere an Bürger- und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund, wird daher dringend eine neue Rahmenvereinbarung Gestaltung benötigt. Eine beschleunigte Vergabe ist notwendig, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Die Beschaffung ist eilbedürftig. Sie kann nicht innerhalb der geltenden Fristen durchgeführt werden.
Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage (§ 15 Abs. 3 VgV): Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie, insbesondere der vierten Welle, hat sich ein unvorhersehbarer Bedarf an Gestaltungen, insbesondere an Übersetzungen von Rechtstexten ergeben, welche zur Ausschöpfung des – bereits maximal erhöhten – Auftragsvolumens der bisherigen Rahmenvereinbarung in kurzer Zeit führte, sodass das noch verbleibenden Volumen für abrufbare Einzelaufträgen absehbar nicht über das Jahresende reichen wird. Zur Sicherstellung der Kommunikation der geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, insbesondere an Bürger- und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund, wird daher dringend eine neue Rahmenvereinbarung Gestaltung benötigt. Eine beschleunigte Vergabe ist notwendig, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Die Beschaffung ist eilbedürftig. Sie kann nicht innerhalb der geltenden Fristen durchgeführt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter oder Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestalung des Musterprojekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Zu III) Unternehmen, die sich in den vergangenen 12 Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Zu III) Unternehmen, die sich in den vergangenen 12 Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Telefon: +49 89540233-680📞
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de📧
Fax: +49 8954023390-681 📠
Internetadresse: http://stmgp.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 225-591673 (2021-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420168.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge