Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten Vergabeunterlagen:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben:
Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder- und zweige, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte (in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, Angabe, ob es sich bei dem Unternehmen um ein selbständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens). (Anlage 4.5),
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 4.6).
Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens 5 Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 4.7).
Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für b) und c) gilt: Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem unternehmen.
d) Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges:
Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes in dem er ansässig ist, in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Anlage 4.8).
e) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft:
Erklärung des Bieters, dass er nach den Bestimmungen des Landes in dem er ansässig ist, Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft ist und das er alle Pflichten die sich aus der Mitgliedschaft ergeben in den vergangenen Jahren erfüllt hat.
f) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass der Bieter für die Erbringung der Lieferungen/Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist dem Angebot der Nachweis darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen rechtmäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage 4.4).
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.