Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Beratungs-, Kreativ- und Ausführungsleistungen bei integrierten, crossmedialen Kommunikationsmaßnahmen: Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2022_B3_Öffentlichkeitsarbeit_047
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Beratungs-, Kreativ-
und Ausführungsleistungen bei integrierten, crossmedialen
Kommunikationsmaßnahmen:
Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Beratungs-, Kreativ-
und Ausführungsleistungen bei integrierten, crossmedialen
Kommunikationsmaßnahmen:
Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-11 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 154-409604
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit dem Angebot ein von diesen entwickeltes crossmediales Kommunikationskonzept nach dem in der "Aufgabenstellung Agenturpitch" genannten Vorgaben einreichen. Das Konzept an sich sowie dessen mündliche Präsentation fließen neben dem Preis in die Bewertung ein (Näheres siehe Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen). Die mündliche Präsentation des Konzepts findet voraussichtlich am 10.11.2021 in Düsseldorf in Präsenz statt. Sollte die aktuelle Pandemie-Lage dem entgegenstehen, erfolgt die mündliche Präsentation digital über ein Online-Meeting-Tool. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu seinem eindeutigen Zuschlagsergebnis, werden die beiden besten Bieter zu einem zweiten Pitch voraussichtlich am 11.11.2021 in Düsseldorf bzw. zu einem weiteren Online-Meeting eingeladen. Für die Ausarbeitung des Konzepts und dessen Präsentation wird ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 1.500,00 zzgl. MwSt. gezahlt. Kostenerstattungen, u. a. Reisekosten, werden nicht gezahlt.
3. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem in der Bekanntmachung angegebenen geschätzten Gesamtwert (vgl. II. 1.4) der Bekanntmachung).
4. Es gelten die der Ausschreibung beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y61YY6M
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit dem Angebot ein von diesen entwickeltes crossmediales Kommunikationskonzept nach dem in der "Aufgabenstellung Agenturpitch" genannten Vorgaben einreichen. Das Konzept an sich sowie dessen mündliche Präsentation fließen neben dem Preis in die Bewertung ein (Näheres siehe Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen). Die mündliche Präsentation des Konzepts findet voraussichtlich am 10.11.2021 in Düsseldorf in Präsenz statt. Sollte die aktuelle Pandemie-Lage dem entgegenstehen, erfolgt die mündliche Präsentation digital über ein Online-Meeting-Tool. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu seinem eindeutigen Zuschlagsergebnis, werden die beiden besten Bieter zu einem zweiten Pitch voraussichtlich am 11.11.2021 in Düsseldorf bzw. zu einem weiteren Online-Meeting eingeladen. Für die Ausarbeitung des Konzepts und dessen Präsentation wird ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 1.500,00 zzgl. MwSt. gezahlt. Kostenerstattungen, u. a. Reisekosten, werden nicht gezahlt.
3. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem in der Bekanntmachung angegebenen geschätzten Gesamtwert (vgl. II. 1.4) der Bekanntmachung).
4. Es gelten die der Ausschreibung beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y61YY6M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Beratungs-, Kreativ-
und Ausführungsleistungen bei integrierten, crossmedialen
Kommunikationsmaßnahmen:
Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind integrierte, crossmediale Kommunikationsmaßnahmenpakete mit dem folgenden Leistungsspektrum:
- Beratung bei der Entwicklung von Kommunikationskonzepten
- On- und Offline-Kommunikations- und Mediendesign, Unterstützung bei der
Contentproduktion
- Crossmediale Konzeption und Entwicklung von landesweiten Kampagnen
- Gestaltung und Produktion von Materialien zur Unterstützung der Kommunikationsarbeit des Projekts (im Rahmen von Kampagnen, Bildungsangeboten oder sonstigen Veranstaltungen) wie z.B., Plakate, Flyer, Postkarte etc.
- Gestaltung, Beschaffung und/oder Produktion von POS-Material z.B., Flyerständer, Schaufensterdeko, Kundenstopper, Roll-ups, Banner etc.
- Erstellung von Fotos, Logos, Grafiken, Illustrationen.
- Vor-Ort-Aktionen, die von den Projekt-Mitarbeiter:innen und internen sowie externen Kooperationspartnern umgesetzt werden: Konzeption und Produktion von möglichst crossmedialen, themenspezifischen Modulen zur direkten Verbraucheransprache an geeigneten Orten in ganz NRW.
- Vor-Ort-Aktionen, die von den Projekt-Mitarbeiter:innen und internen sowie externen Kooperationspartnern umgesetzt werden: Konzeption und Produktion von möglichst crossmedialen, themenspezifischen Modulen zur direkten Verbraucheransprache an geeigneten Orten in ganz NRW.
- Erstellung von informativen Remindern (z.B. nutzwertige Werbeartikel zur Unterstützung von energiebezogenen Verhaltensänderungen)
- logistische Unterstützung bei der Organisation von (Fach-)Veranstaltungen.
- Erstellung von Fotos, Logos, Grafiken, Illustrationen, Animationen und Audiomaterial für digitale Kommunikationskanäle (u.a. für die Projekt-Websites sowie die projekteigenen Kanäle auf Facebook, Instagram, Twitter und Youtube)
- Webdesign des Frontends; Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Projekt-Webauftritten im Rahmen des bestehenden Auftritts der Verbraucherzentrale NRW e.V. sowie Programmierung von Tools.
- Konzeptionsunterstützung, Entwicklung und Produktion von Videos bzw. kleineren Filmformaten für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen: z.B. DIY-Anleitungen, (Vlog-artige) Reportagen oder Dokumentationen, Info- oder Animationsvideos Unterstützung bei Konzeption, Umsetzung und Abwicklung von Online-Media- Maßnahmen
- Konzeptionsunterstützung, Entwicklung und Produktion von Videos bzw. kleineren Filmformaten für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen: z.B. DIY-Anleitungen, (Vlog-artige) Reportagen oder Dokumentationen, Info- oder Animationsvideos Unterstützung bei Konzeption, Umsetzung und Abwicklung von Online-Media- Maßnahmen
- Überarbeitung und Gestaltung von Materialien zur Bildungsarbeit: interaktive Unterrichtseinheiten zu diversen Themen - auf Basis vorhandener didaktischer Konzepte - für Grundschüler:innen sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II.
- Soweit Fremdleistungen zur Erbringung der Leistung erforderlich sind: Durchführung aller notwendigen Auftragsvergaben an Dritte nach dem für das Projekt zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden öffentlichen Vergaberecht durch die Agentur. Für die vergaberechtskonforme Abwicklung der Aufträge an Anbieter von Drittleistungen kann die Agentur pauschal eine Handling- und Controllinggebühr in Höhe von 15 % auf den Nettowert des Gesamtbetrages der Fremdleistung erheben.
- Soweit Fremdleistungen zur Erbringung der Leistung erforderlich sind: Durchführung aller notwendigen Auftragsvergaben an Dritte nach dem für das Projekt zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden öffentlichen Vergaberecht durch die Agentur. Für die vergaberechtskonforme Abwicklung der Aufträge an Anbieter von Drittleistungen kann die Agentur pauschal eine Handling- und Controllinggebühr in Höhe von 15 % auf den Nettowert des Gesamtbetrages der Fremdleistung erheben.
Die Agenturleistungen werden sich inhaltlich auf verschiedene Energiethemen mit Verbraucherrelevanz beziehen.
Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung Teilnahmeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 333 941 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderkennzeichen: EFRE-0700174
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbraucherzentrale NRW e. V. Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder ein
gleichwertiger Nachweis einer zuständigen Behörde nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens. Als Nachweis reicht die Vorlage einer Fotokopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mindestjahresumsatz des/der Bewerbers/in sowie Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Rahmenvertrages - integrierte crossmediale Kommunikation - bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden umfasst.
Der Nachweis wird erbracht durch die Vorlage der Versicherungspolice bzw. eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend zu erhöhen bzw. zu erweitern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis wird erbracht durch die Vorlage der Versicherungspolice bzw. eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend zu erhöhen bzw. zu erweitern.
Mindestjahresumsatz in dem Bereich integrierte crossmediale Kommunikation: 330.000,- EUR netto
zu 2)
Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR für Personenschäden und 500.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrung bei der Durchführung von crossmedialen Kampagnen
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mindeststandards: Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Bildung einer Rangfolge wird die Vergleichbarkeit/Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach den nachfolgenden Kriterien bewertet und es werden kumulativ Einzelpunkte für jede vorgelegte Referenz vergeben. Die Bewerber können pro vorgelegte Referenz bis zu 16 Punkte erhalten. Die passenderen Referenzen erhalten höhere Punktzahlen. Die Gesamtpunktzahl der Referenzen liegt zwischen 0 und 16 Punkten und wird als der kaufmännisch gerundeter Durchschnitt der Einzelpunkte aller vorgelegten Referenzen ermittelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bildung einer Rangfolge wird die Vergleichbarkeit/Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach den nachfolgenden Kriterien bewertet und es werden kumulativ Einzelpunkte für jede vorgelegte Referenz vergeben. Die Bewerber können pro vorgelegte Referenz bis zu 16 Punkte erhalten. Die passenderen Referenzen erhalten höhere Punktzahlen. Die Gesamtpunktzahl der Referenzen liegt zwischen 0 und 16 Punkten und wird als der kaufmännisch gerundeter Durchschnitt der Einzelpunkte aller vorgelegten Referenzen ermittelt.
4 Punkte: Die Referenzkampagne zeichnet sich durch Involvement/Interaktivität mit der Zielgruppe aus (= Zielgruppe wird aufgefordert, etwas konkret zu tun oder wird konkret eingebunden, z.B. Aufforderung über Social Media, an einem Wettbewerb etc teilzunehmen).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4 Punkte: Die Referenzkampagne zeichnet sich durch Involvement/Interaktivität mit der Zielgruppe aus (= Zielgruppe wird aufgefordert, etwas konkret zu tun oder wird konkret eingebunden, z.B. Aufforderung über Social Media, an einem Wettbewerb etc teilzunehmen).
2 Punkte: Die Referenzkampagne weist einen inhaltlichen Bezug zum Themenkomplex Energie und/oder Klimaschutz und/oder Nachhaltigkeit auf.
2 Punkte: Bei der Zielgruppe der Referenzkampagne handelt es sich um Verbraucher:innen
4 Punkte: Die Referenzkampagne hat Wissenstransfer und nicht reine Werbung für ein Produkt zum Ziel.
Modernes, zeitgemäßes Design der Referenzkampagne
0 Punkte: Veraltetes Design
2 Punkte: Zeitgemäßes Design
4 Punkte: Zeitgemäßes und innovatives Design
Bitte nehmen Sie - soweit für Sie zutreffend - bei der Beschreibung der Referenzkampagne Bezug zu den oben genannten Kriterien und fügen Sie der Kampagnenbeschreibung wenige, aussagekräftige Bilder/Grafiken bei.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 17:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit dem Angebot ein von diesen entwickeltes crossmediales Kommunikationskonzept nach dem in der "Aufgabenstellung Agenturpitch" genannten Vorgaben einreichen. Das Konzept an sich sowie dessen mündliche Präsentation fließen neben dem Preis in die Bewertung ein (Näheres siehe Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen). Die mündliche Präsentation des Konzepts findet voraussichtlich am 10.11.2021 in Düsseldorf in Präsenz statt. Sollte die aktuelle Pandemie-Lage dem entgegenstehen, erfolgt die mündliche Präsentation digital über ein Online-Meeting-Tool. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu seinem eindeutigen Zuschlagsergebnis, werden die beiden besten Bieter zu einem zweiten Pitch voraussichtlich am 11.11.2021 in Düsseldorf bzw. zu einem weiteren Online-Meeting eingeladen. Für die Ausarbeitung des Konzepts und dessen Präsentation wird ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 1.500,00 zzgl. MwSt. gezahlt. Kostenerstattungen, u. a. Reisekosten, werden nicht gezahlt.
2. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit dem Angebot ein von diesen entwickeltes crossmediales Kommunikationskonzept nach dem in der "Aufgabenstellung Agenturpitch" genannten Vorgaben einreichen. Das Konzept an sich sowie dessen mündliche Präsentation fließen neben dem Preis in die Bewertung ein (Näheres siehe Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen). Die mündliche Präsentation des Konzepts findet voraussichtlich am 10.11.2021 in Düsseldorf in Präsenz statt. Sollte die aktuelle Pandemie-Lage dem entgegenstehen, erfolgt die mündliche Präsentation digital über ein Online-Meeting-Tool. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu seinem eindeutigen Zuschlagsergebnis, werden die beiden besten Bieter zu einem zweiten Pitch voraussichtlich am 11.11.2021 in Düsseldorf bzw. zu einem weiteren Online-Meeting eingeladen. Für die Ausarbeitung des Konzepts und dessen Präsentation wird ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 1.500,00 zzgl. MwSt. gezahlt. Kostenerstattungen, u. a. Reisekosten, werden nicht gezahlt.
3. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem in der Bekanntmachung angegebenen geschätzten Gesamtwert (vgl. II. 1.4) der Bekanntmachung).
4. Es gelten die der Ausschreibung beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Der geltende gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2021/S 154-409604 (2021-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 333 941 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotes auf Grundlage des schriftlichen Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 56
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotes auf Grundlage der Präsentation des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-16 📅
Name: neues handeln AG
Postanschrift: Lindenstr. 20
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0221160820📞
E-Mail: koeln@neueshandeln.de📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.neueshandeln.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 333 941 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 010-021147 (2022-01-11)