Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien
1. Zuschlagskriterium:
Angebotspreis mit 60 % Gewichtung, maximale Punktzahl 60
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus den nachgerechneten Einheitspreisen (netto) aus dem Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Gesamtsumme (netto) wird jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl = (2 x Angebot niedrigste Gesamtsumme - Gesamtsumme des Angebots): Angebot niedrigste Gesamtsumme x max. Punktzahl Gesamtsumme.
Bewertungsmethode:
Die niedrigste Gesamtsumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Gesamtsumme werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Erfahrungen der qualifizierten Beschäftigten im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Für eine sichere, insbesondere aber effektive und damit wirtschaftliche Leistungsausführung sind insbesondere spezifische Fachkenntnisse im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde wesentlich. Die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, hat erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
2.1 Bewertung:
Die Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen betriebsangehörigen, fachtechnischen Aufsichtspersonen („Truppführer“) mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG sowie Räumarbeiter mit einer Erfahrung im Umgang mit der Minelab F- 3 Sonde von mindestens 2 Monaten wird wie folgt nach Punkten bewertet (Gesamtzahl aus der Summe der beiden Personengruppen):
Mehr als 31 Personen = 20 Punkte
29 bis einschl. 31 Personen = 18 Punkte
26 bis einschl. 28 Personen = 16 Punkte
23 bis einschl. 25 Personen = 14 Punkte
20 bis einschl. 22 Personen = 12 Punkte
17 bis einschl. 19 Personen = 10 Punkte
14 bis einschl. 16 Personen = 8 Punkte
11 bis einschl. 13 Personen = 6 Punkte
8 bis einschl. 10 Personen = 4 Punkte
5 bis einschl. 7 Personen = 2 Punkt
0 bis einschl. 4 Personen = 0 Punkte
Als vorläufiges Nachweismittel reichen die Bieter eine Eigenerklärung (Vordruck) mit dem Angebot ein.
3. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
3.1 Referenz zu durchgeführtem Projekt der Räumung von Streumunitionsrück-ständen im Sinne der Oslo-Konvention in den letzten 5 Jahren, Gewichtung 20 %, maximale Punktzahl 20
Das Referenzprojekt wird auftragsbezogen als Zuschlagskriterium in Punkten bewertet (hierzu kann auch eine Referenz aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen werden).
Bewertung:
Die Referenz zum durchgeführten Projekt wird mit folgenden Punkten bewertet (im Sinne der Oslo-Konvention wird unter Streumunition Munition verstanden, die nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt und eingesetzt wurde):
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 20 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 18 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 15 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 10 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 5 Punkte
Kein Projekt bzw. nur Projekte mit weniger als 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) ausgeführt = 0 Punkte
Die Bieter beschreiben in einer Tabelle das zu bewertende Referenzprojekt.
Kann kein Referenzprojekt in der Räumung von Streumunitionsrückständen im Sinne der Oslo-Konvention nachgewiesen werden, wird das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet. Das Angebot verbleibt aber in der Wertung.
Sind mehrere Referenzprojekte vorhanden, können sie in einer separaten Anlage in entsprechenden Tabellen dargestellt werden.
Gewertet wird die Referenz, die nach der o.g. Bewertungsmethode die meisten Punkte erlangt.
Bewertungsmethode für alle Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus
1. der gewichteten Punktzahl aus dem Preis +
2. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 2. +
3. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 3. Gleichstand
Bei Punktgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der eine höhere Punktzahl bei den Qualitätskriterien erreicht hat. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Zuschlagslimitierung
Angebote können auf ein, zwei oder alle drei Lose abgeben werden. Jeder erfolgreiche Bieter kann mit nur einem Los beauftragt werden. Damit werden insgesamt 3 verschiedene Bieter beauftragt. Je Los wird der bestplatzierte Bieter beauftragt.
Steht ein Bieter bei zwei oder drei Losen an erster Stelle, so erhält er den Auftrag für das Los mit dem größeren Auftragsvolumen. Bei den nachfolgenden Losen werden die Aufträge an den nächstbesten Bieter nach gleichem Schema vergeben. Rangfolge der Größe der Auftragsvolumina:
Los 1 KMR mit 83 Personen = Rang 1
Los 2 KMR mit 72 Personen = Rang 2
Los 3 KMR mit 46 Personen = Rang 3
Die AGin führt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung für die von allen Beschäftigten zu unterschreibende Verpflichtungserklärung durch. Hier wird insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei der unautorisierten Weitergabe von räumstellenbezogenen Informationen und Fotografien hingewiesen.