Rahmenvereinbarung Kopierpapier

Landesbaudirektion Bayern

Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A 4 und DIN A 3 Kopierpapier.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-14 Auftragsbekanntmachung
2021-06-28 Ergänzende Angaben
2021-07-06 Ergänzende Angaben
2021-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Referenznummer: LBD-21-15-135
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A 4 und DIN A 3 Kopierpapier.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Marktplatz 30
Postleitzahl: 96106
Postort: Ebern
Kontakt
Internetadresse: https://www.lbd.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-zvv@lbd.bayern.de 📧
Telefon: +49 911937766612 📞
Fax: +49 91193776613612 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-305046
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Nordbayern A 4-Papier
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Nordbayern mit DIN A 4 Kopierpapier.
Bezeichnung des Loses: Südbayern A 4-Papier
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Südbayern mit DIN A 4 Kopierpapier.
Bezeichnung des Loses: A 3-Papier
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Belieferung der Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A 3 Kopierpapier.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordbayern
Südbayern
Bayern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärungen nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
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Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung nach einem von der Vergabestelle vorgegebenen Muster vorzulegen. Ein Wechsel der im L124 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich.
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Mindeststandards:
Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen / Nachweise ausgeschlossen.
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Ergänzende Hinweise zu L 124: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen / eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Kontakt
Kontaktperson: Landesbaudirektion Bayern — Zentrale Vergabe Verwaltungsleistungen
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550 🌏
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Flaschenhofstraße 55
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Telefon: +49 911937766612 📞
Fax: +49 91193776613612 📠
Quelle: OJS 2021/S 117-305046 (2021-06-14)
Ergänzende Angaben (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A4 und DIN A3 Kopierpapier.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-332590
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 117-305046
ABl. S-Ausgabe: 126

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landesbaudirektion Bayern – Zentrale Vergabe Verwaltungsleistungen
Quelle: OJS 2021/S 126-332590 (2021-06-28)
Ergänzende Angaben (2021-07-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-346778
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2021/S 131-346778 (2021-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 221561.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-428728
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Nordbayern A4-Papier
Kurze Beschreibung:
Kauf und Belieferung verschiedener Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Nordbayern mit DIN A4 Kopierpapier
Bezeichnung des Loses: Südbayern A4-Papier
Kurze Beschreibung:
Kauf und Belieferung verschiedener Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Südbayern mit DIN A4 Kopierpapier
Bezeichnung des Loses: A3-Papier
Kurze Beschreibung: Kauf und Belieferung der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A3 Kopierpapier

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name: Papier LIEBL GmbH
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberpfalz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 69026.7 EUR 💰
137807.33 EUR 💰
14727.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 81531277 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 163-428728 (2021-08-19)