Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperschutzausstattungen für Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Körperschutzausstattung
Z.20-0134
Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperschutzausstattungen für...”
Kurze Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperschutzausstattungen für Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 — 20, 56068 Koblenz Weitere...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 — 20, 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gefordert wird die Lieferung von Körperschutzausstattungen durch den Auftragnehmer.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch...”
Beschreibung der Verlängerungen
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (48 Monate).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A - Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A - Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A - Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A - Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung„: Erklärung, dass eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage „Teil A - Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Mindestanforderung der Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 3 000 000 EUR für Personen-...”
Mindestanforderung der Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A - Referenzen“ mindestens drei (3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A - Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich Lieferung von Körperschutzausstattungen in den letzten drei (3) Jahren.
Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A - Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
c) Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung).
Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A - Tariftreueerklärung“...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A - Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-20
10:00 📅
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A - Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY9Z.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: http://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Telefon: +49 261/3029-1777📞
Fax: +49 261/29141-1500 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 217237.50 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewicht KSA schwer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Protektorenfläche KSA Weste schwer
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Trageversuch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40.00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 076-193769
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02
Titel: Auftragsvergabe MK Technology GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MK Technology GmbH
Postanschrift: Auf dem Schüffel 15
Postort: Lüdenscheid
Postleitzahl: 58513
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 235195920📞
E-Mail: info@mktechnology.de📧
Fax: +49 235157114 📠
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
URL: http://www.mktechnology.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 262 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 217237.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLX
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 181-469116 (2021-09-14)