Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus. Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte
Referenznummer: Z.21-0123
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2022-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-228065
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY9V
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY9V
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
Geschätzter Gesamtwert: 2776761.60 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 64
Bezeichnung des Loses: VG Daaden-Herdorf, VG Betzdorf-Gebhardshain, VG Kirchen (Sieg), VG Wissen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente „Obst/Gemüse“.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente „Obst/Gemüse“.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in „sozialen Brennpunkten“ und in Förderschulen (Erhöhung auf 2 Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in „sozialen Brennpunkten“ und in Förderschulen (Erhöhung auf 2 Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 1.8.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal dreimalig – um jeweils 1 Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 1.8.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal dreimalig – um jeweils 1 Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Bezeichnung des Loses: VG Dierdorf, VG Selters, VG Hachenburg, VG Puderbach
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: VG Bad Marienberg, VG Rennerod, VG Westerburg
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: VG Montabaur, VG Wallmerod
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: VG Höhr-Grenzhausen, VG Ransbach-Baumbach, VG Wirges
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Stadt Bendorf, Stadt Neuwied
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: VG Bad Hönningen, VG Linz am Rhein, VG Unkel, VG Rengsdorf-Waldbreitbach
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, Stadt Remagen, Stadt Sinzig, VG Bad Breisig
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: VG Kelberg, VG Adenau, VG Altenahr, VG Brohltal
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Stadt Mayen, VG Pellenz, VG Mendig, VG Vordereifel
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Stadt Andernach
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: VG Vallendar, VG Weißenthurm
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: VG Maifeld, VG Rhein-Mosel
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Stadt Koblenz, Stadt Lahnstein
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: VG Bad Ems - Nassau, VG Diez
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: VG Aar-Einrich, VG Nastätten, VG Loreley
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Stadt Boppard, VG Hunsrück-Mittelrhein, VG Simmern-Rheinböllen, VG Kastellaun
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: VG Cochem, VG Kaisersesch, VG Ulmen, VG Zell (Mosel)
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: VG Daun, VG Gerolstein
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: VG Arzfeld, VG Prüm, VG Südeifel
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, VG Speicher
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Stadt Wittlich, VG Wittlich-Land
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Einheitsgemeinde Morbach, VG Bernkastel-Kues, VG Traben-Trarbach, VG Thalfang am Erbeskopf
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: VG Schweich a. d. Röm. Weinstraße, VG Trier-Land
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Stadt Trier
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: VG Konz, VG Ruwer
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: VG Hermeskeil, VG Saarburg-Kell
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: VG Herrstein-Rhaunen, VG Kirchberg
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: VG Kirner Land, VG Nahe-Glan
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: VG Bad Kreuznach, VG Rüdesheim, VG Wöllstein
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Stadt Bad Kreuznach
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: VG Langenlonsheim-Stromberg, VG Sprendlingen-Gensingen, VG Rhein-Nahe
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Bingen am Rhein, Stadt Budenheim, Ingelheim am Rhein
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Stadt Mainz
Losnummer: 36
37
Bezeichnung des Loses: VG Gau-Algesheim, VG Nieder-Olm
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: VG Bodenheim, VG Rhein-Selz
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Stadt Alzey, VG Alzey-Land VG Wörrstadt
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: VG Eich, VG Wonnegau, VG Monsheim
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Stadt Worms
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: VG Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach, VG Lauterecken-Wolfstein, VG Kusel-Altenglan
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: VG Bruchmühlbach-Miesau, VG Oberes Glantal, VG Ramstein-Miesenbach
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: VG Enkenbach-Alsenborn, VG Landstuhl, Kaiserslautern-Süd
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Stadt Kaiserslautern
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Eisenberg, VG Freinsheim
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Stadt Bad Dürkheim, VG Deidesheim, VG Wachenheim an der Weinstraße, VG Lambrecht (Pfalz)
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Stadt Frankenthal, Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim, VG Lambsheim-Heßheim
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Kindertagesstätten)
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: VG Rheinauen, Schifferstadt, VG Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Mutterstadt
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Stadt Speyer
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Verbandsfreie Gemeinde Haßloch, Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim, VG Römerberg-Dudenhofen
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Stadt Germersheim, VG Lingenfeld, VG Bellheim, VG Rülzheim
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Stadt Wörth am Rhein, VG Hagenbach, VG Jockgrim, VG Kandel
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: VG Edenkoben, VG Maikammer, VG Herxheim, VG Offenbach an der Queich
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Stadt Landau in der Pfalz
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: VG Annweiler am Trifels, VG Bad Bergzabern, VG Landau-Land
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: VG Dahner Felsenland, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land, VG Rodalben, VG Waldfischbach-Burgalben
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Stadt Pirmasens
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Stadt Zweibrücken, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Zweibrücken-Land
Losnummer: 64
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist,
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen,
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen,
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2 fach maximiert.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2 fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ Referenzen über wesentliche Leistungen im Bereich Lieferung von Obst und Gemüse in den letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Des Weiteren hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Unterrichtung und Eigenerklärung Datenschutz“ einzureichen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 089-228065 (2021-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 761 385 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In Abschnitt V.2.4) wurde der Gesamtwert des Auftrags mit "0,01" angegeben, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLK
In Abschnitt V.2.4) wurde der Gesamtwert des Auftrags mit "0,01" angegeben, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLK
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang der lieferbaren Standardprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang der lieferbaren Sonderprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebot von Produkten aus der Region
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebot von Produkten aus ökologischer Erzeugung
Preis (Gewichtung): 40.00
In Abschnitt V.2.4) wurde der Gesamtwert des Auftrags mit "0,01" angegeben, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
In Abschnitt V.2.4) wurde der Gesamtwert des Auftrags mit "0,01" angegeben, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/