Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Servicevertretung in Deutschland: Gemäß § 12 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen für Instandhaltungsleistungen sind Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten von einer deutschen Servicevertretung auszuführen. Die Geräte dürfen für Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten nicht ins Ausland verbracht werden.
Die in Deutschland befindliche Servicevertretung des Bieters muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die für die Durchführung der Instandhaltungsleistungen eingesetzt werden können und die bezüglich der instand zu haltenden MGMG folgende Anforderungen erfüllen: Umfassende Kenntnisse über das Messprinzip, umfassende Kenntnisse der Funktionsweise, Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Messgeräts.
Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter sowie die Anschrift der Servicevertretung sind im Angebot anzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte den Vordruck „Informationen zum Bieter und zur angebotenen Leistung“.
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die Referenzen müssen insgesamt von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern stammen.
— Es müssen Lieferungen von Mehrgasmessgeräten nachgewiesen werden. Die Geräte müssen an mindestens zwei verschiedene Auftraggeber geliefert worden sein. Jede Lieferung muss aus mindestens 10 Mehrgasmessgeräten bestanden haben.
— Es müssen Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder Reparatur) für Mehrgasmessgeräte nachgewiesen werden. Instandhaltungsleistungen müssen für mindestens zwei verschiedene Auftraggeber erbracht worden sein.
— Deckt eine Referenz beide Teilbereiche (Lieferung und Instandhaltung) ab, so wird sie entsprechend auf die beiden Teilbereiche angerechnet. Die Forderung nach den o. g. Anzahlen an verschiedenen Auftraggebern bleibt unberührt.
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
— Es ist nur die o. g. Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Qualitätssicherung: Legen Sie eine von einer akkreditierten Stelle ausgestellte Zertifizierung gem. ISO 9001 vor, die sich auf den Herstellungsprozess von Mehrgasmessgeräten bezieht. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt, sofern Sie die Gleichwertigkeit nachweisen.