Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien: - ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR) - Deutschlandradio (DLR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt. Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen. Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Informationstechnologiesoftware
Referenznummer: ZE 2021-150-03
Kurze Beschreibung:
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Informationstechnologiesoftware📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungsoption: 1 x 12 Monate
2. Verlängerungsoption: bis zu weiteren 6 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sämtliche Standorte von ARD und ZDF.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Autorisierung durch Microsoft
Zertifikat über die Autorisierung durch die Fa. Microsoft als "EnterpriseAgreement-Handelspartner", das ihn zum Verkauf der Softwareassurance und Lizenzen inkl. Softwareassurance für die Softwareprodukte der Firma Microsoft zu den Bedingungen des Microsoft Enterprise-AgreementProgramms im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Zertifikat über die Autorisierung durch die Fa. Microsoft als "EnterpriseAgreement-Handelspartner", das ihn zum Verkauf der Softwareassurance und Lizenzen inkl. Softwareassurance für die Softwareprodukte der Firma Microsoft zu den Bedingungen des Microsoft Enterprise-AgreementProgramms im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen.
(A)
Vorlage einer Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Abwicklung eines BMI-Konzernbeitritts
Die Eigenerklärung muss selbst erstellt werden und folgende Angaben enthalten:
? Referenzunternehmen
? Umsatzvolumen und Lizenzvolumen
? Dauer der Geschäftsbeziehung
Die Eigenerklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.
Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Präventive Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Beauftragungsmöglichkeit der Software-Assurance/-Abonnements sowie des Betriebes für den jeweiligen Auftraggeber, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Sollte die Software-Assurance nicht unterbrechungsfrei beauftragt werden können, verfällt gemäß den Microsoftbedingung die Bezugsmöglichkeit. Es müssten dann zunächst neue Lizenzen erworben werden, was ein sehr erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Software-Abonnements müssen unterbrechungsfrei beauftragt werden. ansonsten ist der Betrieb der Rundfunkanstalten nicht möglich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: die in Ziffer I.1) genannte Stelle
Quelle: OJS 2021/S 211-553568 (2021-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge