Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter
http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11.
An der Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen werden alle
geeigneten Unternehmen, die die geforderten Leistungen
anbieten, beteiligt (Zuschlagskriterium: 100% Leistung). Eine konkrete
Verpflichtung für ein Unternehmen ergibt sich aus der Teilnahme an
dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen zu diesem
Zeitpunkt noch nicht.
Die Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren
Unternehmen ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an dem sich
anschließenden Miniwettbewerb gem. § 21 Abs.4 Nr.3 VgV, in dessen
Rahmen die Einzelaufträge vergeben werden.
Dazu wird das Leistungsverzeichnis, bezogen auf den zu erkennenden
Bedarf des jeweiligen Zollbootes, konkretisiert. Sich ergebende
Nachtragsarbeiten aufgrund von Befundungen sind möglich.
Die vom jeweiligen Zollboot unter Berücksichtigung seines primären
Einsatzgebietes, im Ausnahmefall seines zugelassenen Fahrtgebietes,
erreichbaren Unternehmen der Rahmenvereinbarung werden schriftlich
mindestens ca. 2 bis 4 Wochen vor Auftragsausführungsbeginn
aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Um an dem Miniwettbewerb
teilhaben zu können, ist eine Teilnahme des Unternehmens an der
jeweiligen Bootsbegehung erforderlich.
Angebote können elektronisch in Textform innerhalb der
Angebotsfrist, abgegeben werden. Angebote, die nach Ablauf der Frist
eingehen, werden nicht berücksichtigt. Erst mit Abgabe dieses
verbindlichen Angebotes verpflichtet sich das Unternehmen die
angebotene Leistung im Falle des Zuschlags auf sein Angebot
vertragsgemäß zu erbringen.
Der Zuschlag erfolgt auf das preislich günstigste Angebot
(Zuschlagskriterium: 100 % Preis). Die Preisgrundlage für evtl.
Nachtragsarbeiten bilden die in jeder Leistungsbeschreibung für
Einzelaufträge abgefragten Stundensätze für Nachtragsarbeiten,
Zuschläge für Lagermaterial und Fremdleistungen.