Gegenstand ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen Hard- und Softwarelösungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form von Systemlieferungsleistungen, Cloud-Services, Beratungsleistungen, Migrationsleistungen sowie koordinativen und integrativen Unterstützungsleistungen und ein strukturiertes Reporting.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung MünchenCloud - Beschaffung von IT-Infrastruktur-Systemen und zugehörigen Dienstleistungen
VGSt3-Z42-2021-0019”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen Hard- und Softwarelösungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form von Systemlieferungsleistungen, Cloud-Services, Beratungsleistungen, Migrationsleistungen sowie koordinativen und integrativen Unterstützungsleistungen und ein strukturiertes Reporting.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 131 092 437 💰
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen Hard- und Softwarelösungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form von Systemlieferungsleistungen, Cloud-Services, Beratungsleistungen, Migrationsleistungen sowie koordinativen und integrativen Unterstützungsleistungen und ein strukturiertes Reporting.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d6af87bf2-6a6d29dbad636ecb” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d6af87bf2-6a6d29dbad636ecb” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d6af87bf2-6a6d29dbad636ecb”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 237-623505 (2021-12-02)
Ergänzende Angaben (2021-12-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 237-623505
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben (falls zutreffend)
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund deraktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung...”
Text
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund deraktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüberdem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen desAuftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 156.000.000,00 Euro BruttoHöchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 156.000.000,00 Euro Brutto Die Rahmenvereinbarung wird in einem Gesamt-Los vergeben, weil technische und wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Die einzelfallsbezogene Kalkulation der Kosten ergab, dass bei einer Aufteilung in Lose mit unverhältnismäßigen Kostennachteilen zu rechnen ist, da nur marginale Rabatte auf die überwiegenden Lieferleistungen zu erzielen wären. Die technischen Gründe sind Ausfallsicherheit, Koordinierungsfähigkeit und Gesamtverantwortung: Die Rechenzentren müssen zu 99,9 Prozent verfügbar sein, da die gesamte städtische IT zur Erledigung der übertragenen und eigenen kommunalen (Pflicht-)aufgaben auf diesen Rechenzentren läuft. Die Hochverfügbarkeit der laufenden Systeme ist elementar, um deren Ausführung sicherzustellen und weitreichende Sicherheitsschäden und Schäden für die BürgerInnen zu vermeiden. Ein gesamtverantwortlicher AN kann die Fehleranalyse bei mehreren involvierten Komponenten aufgrund seiner herstellerübergreifenden Kenntnis und dem tiefgehenden Verständnis/Gesamtüberblick aller eingebauten Teilsysteme wesentlich schneller vornehmen. Nur dasjenige Unternehmen, welches die Systemkompatibilität in Betrieb und die Interoperabilität der unterschiedlichen Komponenten im Aufbau koordiniert, kann diesen Gesamtüberblick über die teils hochkomplexen Systeme aufbauen.Bei einer Losaufteilung besteht das Risiko, dass der AG Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen. Eine Losaufteilung würde das Beschaffungsziel verfälschen, und die Vergabe in einem Los ist daher zwingend notwendig, um keine Veränderung am Ausschreibungsgegenstand zu erhalten. Es muss ausnahmsweise von dem Gebot der Produktneutralität abgewichen werden muss, um die Leistungserbringung gemäß Beschaffungsziel zu sichern. Ergebnis der vorgenommenen Prüfung ist, dass die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht eingehalten werden können, ohne Herstellervorgaben vorzunehmen, da andernfalls die Rechenzentren in Gänze neu bestückt werden müssten. Da dies höchst unwirtschaftlich wäre, wird kein neues System (= Rechenzentrum) erworben, sondern es werden lediglich bestehende Systemkomponenten von gewissen Produkten erweitert oder nach ihrer Nutzungsdauer ausgetauscht. Der AG hat im Cloud Umfeld insbesondere im Bereich IaaS und PaaS bisher nur wenig Erfahrung und deshalb noch wenig Know-How. Zusätzlich können die zukünftigen Projekte der nächsten vier Jahre noch nicht konkret benannt werden und deshalb die benötigten Cloud Services nicht im Detail spezifiziert werden. Aus diesem Grund sollen über die Rahmenvereinbarung möglichst viele unterschiedliche Services abrufbar sein. Dies gelingt nur, wenn auf die etablierten Marktführer gesetzt wird, denn diese bieten die meisten Services im Bereich PaaS und IaaS an. Bestrebung ist, trotz der Produktvorgaben den größtmöglichen Wettbewerb zu schaffen. Aus diesem Grund wird ein Händlerwettbewerb durchgeführt.
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Quelle: OJS 2021/S 246-650073 (2021-12-15)
Ergänzende Angaben (2022-01-10)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben (falls zutreffend)
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Text:
“Ergänzung zur 1. Korrekturbekanntmachung vom 17.12.2021:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 18.01.2022, bis 12:00 Uhr über...”
Text
Ergänzung zur 1. Korrekturbekanntmachung vom 17.12.2021:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 18.01.2022, bis 12:00 Uhr über daseVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-01-17 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-01-31 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2022/S 010-019200 (2022-01-10)
Ergänzende Angaben (2022-01-10) Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Text
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Text
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 010-019211 (2022-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 - Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 - Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 237-623505
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvereinbarung MünchenCloud - Beschaffung von IT-Infrastruktur-Systemen und zugehörigen Dienstleistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co oHG
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Schätzwert der Rahmenvereinbarung beträgt: 156.000.000,00 Euro brutto.
Der mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlichte Höchstwert der Rahmenvereinbarung...”
Schätzwert der Rahmenvereinbarung beträgt: 156.000.000,00 Euro brutto.
Der mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlichte Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird von 156.000.000,00 Euro brutto auf 200.000.000,00 Euro brutto erhöht.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert
des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie
2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a.
den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters
schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 190-537822 (2022-09-28)