Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“) erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten „Bewertungskriterien“ mindestens 3 geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die 3 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem Drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten 3 Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
1) Spezifischer Umsatz pro Jahr, Gewichtung 20 %: Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich „Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaß- nahmen“ bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020). Der Bewertung des spezifischen Jahresumsatzes liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde (jeweils netto):
- 5 Punkte: ab 600.000,00 EUR und mehr
- 4 Punkte: 500.000,00 EUR bis 599.999,99 EUR
- 3 Punkte: 400.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR
- 2 Punkte: 300.000,00 EUR bis 399.999,99 EUR
- 1 Punkt: 200.000,00 EUR bis 299.999,99 EUR
2) Technische Fachkräfte, Gewichtung 30 %: Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (VZÄ, Mitarbeiter/freie Mitarbeiter, die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen qualifiziert sind), die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Der Bewertung der Anzahl der Technischen Fachkräfte liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
- 5 Punkte: 17 und mehr Technische Fachkräfte
- 4 Punkte: 13 bis 16 Technische Fachkräfte
- 3 Punkte: 9 bis 12 Technische Fachkräfte
- 2 Punkte: 5 bis 8 Technische Fachkräfte
- 1 Punkt: 2 bis 4 Technische Fachkräfte
3) Unternehmensreferenzen, Gewichtung 50 %: Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen in Hinblick auf die unten stehenden Kriterien bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 5 Punkten.
- Vergleichbarkeit von Auftragsvolumen und Auftragsdauer zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag,
- Erfahrungsspektrum und -tiefe, die der Bewerber mit der Referenz gewinnen konnte, d. h. Umfang der Begleitung einer Werbekampagne,
- Referenzgeber ist öffentliche Einrichtung bzw. Behörde,
- Branche des Referenzgebers gehört zum Bildung- und Erziehungsbereich,
- Vielfalt Medienarten der Werbeträger.
Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
- 5 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen außerordentlich und ist ausnahmslos überzeugend.
- 4 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen hervorragend und ist überzeugend.
- 3 Punkte: Die Darstellung deckt sich mit den Anforderungen und ist im Allgemeinen überzeugend.
- 2 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen ausreichend und ist meist überzeugend.
- 1 Punkt: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen nur unzureichend und ist nur bedingt überzeugend.