Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: BGG-RV-2021-02
Kurze Beschreibung:
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Appartementhäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Appartementhäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die Appartementhäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen. Mit der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung sollen Lösungen gefunden werden, welche die vorbenannten Ziele unter Berücksichtigung der FLB umsetzen.
Die Appartementhäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen. Mit der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung sollen Lösungen gefunden werden, welche die vorbenannten Ziele unter Berücksichtigung der FLB umsetzen.
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), sowie dem Referenzprojekt Sewanstraße 260.
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), sowie dem Referenzprojekt Sewanstraße 260.
Die Zielstellung dieses Vergabeverfahrens ist daher Lösungen im Wettbewerb zu ermitteln, welche die Anforderungen der BGG erfüllen oder sogar übererfüllen. Den Bietern, die sich sodann als Rahmenvereinbarungspartner qualifizieren, wird im Rahmen der Einzelvorhaben die Möglichkeit gegeben, ihre Angebotsinhalte aus dem gegenständlichen Vergabeverfahren immer wieder zur Anwendung zu bringen, um somit Effizienzsteigerungen und Zeitersparnis-se zu generieren. Abweichungen zu den Angebotsinhalten können sich durch projektspezifische Anforderungen der Einzelvorhaben ergeben.
Die Zielstellung dieses Vergabeverfahrens ist daher Lösungen im Wettbewerb zu ermitteln, welche die Anforderungen der BGG erfüllen oder sogar übererfüllen. Den Bietern, die sich sodann als Rahmenvereinbarungspartner qualifizieren, wird im Rahmen der Einzelvorhaben die Möglichkeit gegeben, ihre Angebotsinhalte aus dem gegenständlichen Vergabeverfahren immer wieder zur Anwendung zu bringen, um somit Effizienzsteigerungen und Zeitersparnis-se zu generieren. Abweichungen zu den Angebotsinhalten können sich durch projektspezifische Anforderungen der Einzelvorhaben ergeben.
Im Regelfall sollen den Rahmenvereinbarungspartnern im Rahmen der Einzelvorhaben Planungsgrundlagen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorhandene Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 der HOAI, bei einem Kleinstwettbewerb berücksichtigt werden müssen. Es ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass bei einzelnen Projekten aufgrund der Beschaffenheit des zu bebauenden Grundstücks sowie den Ergebnissen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unwesentlich von den Anforderungen der FLB oder dem Referenzprojekt abgewichen werden muss. Folglich ist es denkbar, dass z. B. auch Projekte umgesetzt werden, die der Hochhausrichtlinie unterfallen.
Im Regelfall sollen den Rahmenvereinbarungspartnern im Rahmen der Einzelvorhaben Planungsgrundlagen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorhandene Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 der HOAI, bei einem Kleinstwettbewerb berücksichtigt werden müssen. Es ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass bei einzelnen Projekten aufgrund der Beschaffenheit des zu bebauenden Grundstücks sowie den Ergebnissen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unwesentlich von den Anforderungen der FLB oder dem Referenzprojekt abgewichen werden muss. Folglich ist es denkbar, dass z. B. auch Projekte umgesetzt werden, die der Hochhausrichtlinie unterfallen.
Mit der Zielsetzung der Errichtung von mehr als 2 800 studentischen Wohnplätzen und diversen noch nicht zu beziffernden Wohnplätzen anderer sozialer Nutzungsarten, sowie der Rahmenvereinbarungslaufzeit von 4 Jahren, geht ein geschätztes Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR einher. Da eine zielgenaue Bezifferung der zu realisierenden Projekte nicht möglich ist, kann das reale Gesamtvolumen von der Schätzung abweichen.
Mit der Zielsetzung der Errichtung von mehr als 2 800 studentischen Wohnplätzen und diversen noch nicht zu beziffernden Wohnplätzen anderer sozialer Nutzungsarten, sowie der Rahmenvereinbarungslaufzeit von 4 Jahren, geht ein geschätztes Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR einher. Da eine zielgenaue Bezifferung der zu realisierenden Projekte nicht möglich ist, kann das reale Gesamtvolumen von der Schätzung abweichen.
In einem zeitlich nachgelagerten Vergabeverfahren soll eine weitere Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Planung und Errichtung von Appartementhäusern ausgeschrieben werden. Diese soll jedoch lediglich Neubauvorhaben bis zu 4 Geschossen umfassen.
In einem zeitlich nachgelagerten Vergabeverfahren soll eine weitere Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Planung und Errichtung von Appartementhäusern ausgeschrieben werden. Diese soll jedoch lediglich Neubauvorhaben bis zu 4 Geschossen umfassen.
Im Übrigen ist auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungen der KGR 500 und 600, der Unterkellerung und der Errichtung von Förderanlagen sollen optional angeboten werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.1 Nachweis einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU
— Mindestdeckungssumme je Schadensereignis: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— Mindestdeckungssumme je Schadensereignis: 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
Falls keine solche Versicherung vorliegt, Wille des Bewerbers eine solche Versicherung mit den oben genannten Mindeststandards abzuschließen.
1.2 Nettojahresgesamtumsatz (Nachweis mittels eines Auszugs aus dem aktuellen Geschäftsberichtes o. ä., nicht älter als 2018)
Durch die Bewerber ist der Umsatz der letzten 3 Jahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Durch die Bewerber ist der Umsatz der letzten 3 Jahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden.
Mindeststandards:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die in dem vorgenannten Zeitraum einen mittleren Jahresumsatz mit Bauleistungen von mindestens 20 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer nachweisen können. Die Vergabestelle behält sich das Nachfordern von Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die in dem vorgenannten Zeitraum einen mittleren Jahresumsatz mit Bauleistungen von mindestens 20 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer nachweisen können. Die Vergabestelle behält sich das Nachfordern von Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben vor.
Die Höhe des Nettojahresgesamtumsatzes wird gemäß der folgenden Systematik bewertet. Die höchstmögliche Punktzahl ist mit einen Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 30 Mio. EUR zu erreichen.
— 0 Punkte bei einem Nettojahresgesamtumsatz von weniger als 20 Mio. EUR führen zum Ausschluss vom Verfahren,
— 1 Punkt für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 20 Mio. EUR,
— 2 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 40 Mio. EUR,
— 3 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 60 Mio. EUR,
— 4 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 80 Mio. EUR,
— 5 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 100 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.1 Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zu Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung der Hauptgeschäftsfelder, Tätigkeitsschwerpunkte und Inhaberstruktur/Beteiligungsverhältnis
2.2 Referenzen hinsichtlich Planung und Realisierung (aus den letzten 5 Jahren)
Durch die Bewerber sind in den letzten 5 Jahren fertig gestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Vergabestelle wird auch Referenzprojekte berücksichtigen, deren Leistungserbringung bis zu 5 Jahre zurückliegt. Die Angaben müssen folgende Informationen umfassen: Auftraggeber mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung, Leistungsinhalte, Jahr der Fertigstellung, Projektgröße in Wohneinheiten. Bitte nutzen Sie dabei das Tabellenblatt „Referenzen“ im Bewerberbogen. Bei mehr als 6 Referenzen kann die Tabelle erweitert werden.
Durch die Bewerber sind in den letzten 5 Jahren fertig gestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Vergabestelle wird auch Referenzprojekte berücksichtigen, deren Leistungserbringung bis zu 5 Jahre zurückliegt. Die Angaben müssen folgende Informationen umfassen: Auftraggeber mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung, Leistungsinhalte, Jahr der Fertigstellung, Projektgröße in Wohneinheiten. Bitte nutzen Sie dabei das Tabellenblatt „Referenzen“ im Bewerberbogen. Bei mehr als 6 Referenzen kann die Tabelle erweitert werden.
Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden. Teilanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzangabe mit dem Ausschreibungsgegenstand:
Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden. Teilanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzangabe mit dem Ausschreibungsgegenstand:
— Geschosshöhe: min. 5,
— Anzahl Wohneinheiten: min. 100,
— Auftragswert: min. 5 Mio. EUR.
Mindeststandards:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die wenigstens 2 fertig gestellte und vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können.
Die Anzahl der Referenzen wird gemäß der folgenden Systematik bewertet.
Die höchstmögliche Punktzahl ist mit 6 Referenzen zu erreichen.
— 0 Punkte bei fehlender Referenzangabe führen zum Ausschluss vom Verfahren,
— 1 Punkt für den Nachweis von 2 Referenzen,
— 2 Punkte für den Nachweis von 3 Referenzen,
— 3 Punkte für den Nachweis von 4 Referenzen,
— 4 Punkte für den Nachweis von 5 Referenzen,
— 5 Punkte für den Nachweis von 6 Referenzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einhaltung gemäß der Regelungen der Angaben zum BerlAVG ist eine Bedingung für die Ausführung des Auftrages.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauliche Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Grundrissqualität
Ausführungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bonus: Optimierung auf KfW 40
Kostenkriterium (Name): Preis Referenzprojekt
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Preis pro qm Wohnfläche
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): GU/GÜ-Zuschlag
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bieter die Vergabestelle unverzüglich — spätestens jedoch mit der Abgabe des Angebotes in Textform darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bieter die Vergabestelle unverzüglich — spätestens jedoch mit der Abgabe des Angebotes in Textform darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 122-322317 (2021-06-23)
Ergänzende Angaben (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit 5 Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit 5 Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Gesamtwert des Auftrags: 710 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau kompletter Wohnhäuser📦
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen.
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen.
Beschreibung der Optionen:
Leistungen der KG 500, KG 600, Balkone/Dachterrasse, Rückwärtige Erschließung und Durchgangsbauwerk sollten optional angeboten werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-17 📅
Name: Lechner Immobilien Development GmbH
Postanschrift: Altenhöfer Allee 133
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 710 000 000 EUR 💰
Name: IWP Hohental Plan- und Generalbau GmbH
Postanschrift: Nordenwall 25
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: GOLDBECK Nordost GmbH
Postanschrift: Debyestraße 10
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: MIB Märkische Ingenieur Bau GmbH
Postanschrift: Ratsstraße 7
Postort: Wriezen
Postleitzahl: 16269
Land: Märkisch-Oderland
🏙️
Name: ANES Bauausführungen Berlin GmbH
Postanschrift: Adam-von-Trott-Str. 7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstr. 12
Postleitzahl: 12053
Land: Berlin
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Postanschrift: Stiftsweg 1
Postleitzahl: 13187
Name des öffentlichen Auftraggebers: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Stefan-Heym-Platz 1
Postleitzahl: 10367
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de📧
: einkauf@gewobag.de📧
: einkauf@gesobau.de📧
: vergabe@howoge.de📧
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74 - 76
Postleitzahl: 10963
Quelle: OJS 2022/S 120-337263 (2022-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern und einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern. Zusätzlich war das Referenzprojekt Sewanstraße 260 in 10319 Berlin-Lichtenberg Bestandteil des Vergabeverfahrens, der wirtschaftlichste Bieter erhielt neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung den Zuschlag für das Referenzprojekt.
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern und einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern. Zusätzlich war das Referenzprojekt Sewanstraße 260 in 10319 Berlin-Lichtenberg Bestandteil des Vergabeverfahrens, der wirtschaftlichste Bieter erhielt neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung den Zuschlag für das Referenzprojekt.
Gesamtwert des Auftrags: 14415789.98 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgg-berlin.com🌏
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern und einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern und einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Zusätzlich war das Referenzprojekt Sewanstraße 260 in 10319 Berlin-Lichtenberg Bestandteil des Vergabeverfahrens, der wirtschaftlichste Bieter erhielt neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung den Zuschlag für das Referenzprojekt. Die BGG plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Apartmenthauses für Studierende. In dem Gebäude sollen mindestens 194 Plätze realisiert werden. Im Erdgeschoss sollen Gewerbeeinheit(en) sowie Gemeinschaftsbereiche auf einer Fläche von mindestens 150 m² geplant werden. Durch eine funktionale Möblierung und Ausstattung der Räume soll auf Dauer der Nutzung den Bewohnern ein selbstbestimmtes häusliches Leben ermöglicht werden. Die Wohnungen verfügen über eine entsprechende Grundausstattung wie z.B. eine Pantry-Küche zur eigenständigen Haushaltsführung. Aufgabenstellung für die Bieter war es, ein planerisches Konzept für eine wirtschaftliche Bebauung auszuarbeiten, welche die Anforderungen der Projektbeschreibung erfüllt.
Zusätzlich war das Referenzprojekt Sewanstraße 260 in 10319 Berlin-Lichtenberg Bestandteil des Vergabeverfahrens, der wirtschaftlichste Bieter erhielt neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung den Zuschlag für das Referenzprojekt. Die BGG plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Apartmenthauses für Studierende. In dem Gebäude sollen mindestens 194 Plätze realisiert werden. Im Erdgeschoss sollen Gewerbeeinheit(en) sowie Gemeinschaftsbereiche auf einer Fläche von mindestens 150 m² geplant werden. Durch eine funktionale Möblierung und Ausstattung der Räume soll auf Dauer der Nutzung den Bewohnern ein selbstbestimmtes häusliches Leben ermöglicht werden. Die Wohnungen verfügen über eine entsprechende Grundausstattung wie z.B. eine Pantry-Küche zur eigenständigen Haushaltsführung. Aufgabenstellung für die Bieter war es, ein planerisches Konzept für eine wirtschaftliche Bebauung auszuarbeiten, welche die Anforderungen der Projektbeschreibung erfüllt.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 14415789.98 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landeseigenes Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.bgg-berlin.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Postleitzahl: 12963
E-Mail: vergabe@bgg-berlin.com📧
Quelle: OJS 2022/S 120-337281 (2022-06-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-26 📅
Datum des Beginns: 2022-05-17 📅
Datum des Endes: 2026-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 120-378568
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 120-337281
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Land: Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.