Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Verfahrenstechnik Große Heiße Zellen (GHZ)
2021000338”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung: Zeitraum: 1.8.2021, spätestens 1.10.2021 bis 31.12.2023.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch den Auftragnehmer (AN) sind Planungsleistungen im Bereich Verfahrenstechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik für das Rückbauprojekt GHZ zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch den Auftragnehmer (AN) sind Planungsleistungen im Bereich Verfahrenstechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik für das Rückbauprojekt GHZ zu erbringen. Ziel dieser Leistungsbeschreibung ist die Schließung einer Rahmenvereinbarung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kerntechnische Referenzen/Qualitätsmanagementsystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=50aZSQXFOts%253d” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter muss eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder eine gültige vor dem 31.12.2018 erteilte Genehmigung nach § 15 StrlSchV besitzen.
— Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter muss eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder eine gültige vor dem 31.12.2018 erteilte Genehmigung nach § 15 StrlSchV besitzen.
— Der Bieter muss über eine Planungspersonalstärke von mindestens drei planend tätig werdenden Mitarbeitern verfügen.
Das im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zum Einsatz kommende planende Personal muss:
— im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung mind. Kategorie 2 (AtZüV) gem. §12 b AtG sein.
— im Besitz eines gültigen Strahlenpasses sein und strahlenexponierte Person mind. Kategorie B sein.
— einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiums oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Technischer Zeichner, Bauzeichner oder Techniker haben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 089-229827 (2021-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Zeitraum: 01.08.2021, spätestens 01.10.2021 bis 31.12.2023
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 089-229827
Auftragsvergabe
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Titel:
“Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Verfahrenstechnik Große Heiße Zellen (GHZ)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bilfinger Noell GmbH
Postort: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 176-458514 (2021-09-06)