Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
▪ Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Leistung in Unternehmen der Energieerzeugung erbracht wurden. (Teil A, Anlage A3)
▪ Nachweis ausreichender Leistungskapazitäten von mind. 2 Ingenieurinnen/Ingenieuren als befugtes und qualifiziertes Prüfpersonal in den folgend genannten Prüfarbeitsgebieten und die technische Ausrüstung, um die Prüfungen durchführen zu können (Teil A, Anlage A2):
o Dampf- und Drucktechnik, Werkstofftechnik, Kraftwerkstechnik
o Aufzugs- und Fördertechnik
o Leit- und Automatisierungstechnik
o Zerstörungsfreie Werkstofftechnik
o Wasserrecht gemäß AwSV
▪ Nachweis der Befugnis als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und Nachweis der Benennung für das Bundesland Berlin. (Teil A, Anlage A2)
▪ Nachweis der Akkreditierung als „Benannte Stelle“ auch „Notifizierte Stelle“ (Notified Bodies) für „Produkte“, „Qualitätssicherungssysteme“ und für „Personal“ im Sinne von § 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (Teil A, Anlage A2)
▪ Behördliche Anerkennung für Prüfungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) (Teil A, Anlage A2)
▪ Anerkennungszertifikate (Teil A, Anlage A2) für:
o Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001
o Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
o Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001
▪ Darstellung zur Daten-Verfügbarkeit: Wie werden die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung Teil C Nr. 3.3 umgesetzt? (Teil A, Anlage A2)
▪ Sicherstellung einer Reaktionszeit von 8 Stunden nach telefonischer Vorab-Beauftragung im Havariefall (d.h. nach 8 Stunden am Einsatzort) im Zeitraum: Werktags (Mo-Sa) 06.00 – 20.00 Uhr (Teil A, Anlage A2).