Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts (gesetzliche und untergesetzliche Regelungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@gewobag.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.gewobag.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postort: Berlin
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
Name: Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Berlin
Name: Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH Berlin
Name: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Berlin
Name: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH Berlin
Name: Berletas Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Berlin
Name: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH Berlin
Name: Treuconsult Immobilien GmbH Berlin
Name: Gewobag KA GmbH & Co. KG
Name:
“Gewobag ID, Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung "Steuerberatung"
Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts (gesetzliche und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts (gesetzliche und untergesetzliche Regelungen).
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts (gesetzliche und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts (gesetzliche und untergesetzliche Regelungen) für die folgenden Gesellschaften:
— Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Berlin, Alt-Moabit 101A 10559 Berlin,
— Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Berlin, Alt-Moabit 101A,10559 Berlin,
— Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Berletas Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Treuconsult Immobilien GmbH Berlin, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin,
— Gewobag KA GmbH & Co. KG, Alt-Moabit 101 A, 10599 Berlin,
— Gewobag ID, Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH,
— sowie gegebenenfalls weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende Gesellschaften
Dazu gehören sowohl verschiedene, jährlich zu erbringende Leistungen unterschiedlichen Umfangs für den Auftraggeber als auch Leistungen für weiteren Beratungsbedarf.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. der Rahmenvereinbarungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich im Anschluss an die Festlaufzeit automatisch um ein Jahr, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich im Anschluss an die Festlaufzeit automatisch um ein Jahr, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.06. des jeweiligen Jahres (Absendung bei dem Auftraggeber) schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Auftraggeber haben die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Ziffer 4.3.3 Teilnahmeantrag — Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
– Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
– Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
– 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
– 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt und der Gewobag die Feststellung der Wertungsfähigkeit erlaubt:
– Leistungen der Steuerberatung,
– Steuerberatung in der Wohnungswirtschaft,
– Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.,
– Abschluss der Leistung nicht vor 2017.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem 1.1.2022 und endet am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich im...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem 1.1.2022 und endet am 31.12.2025 (Festlaufzeit). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich im Anschluss an die Festlaufzeit automatisch um ein Jahr, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.06. des jeweiligen Jahres (Absendung bei dem Auftraggeber) schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Auftraggeber haben die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Auftraggeber haben das Recht, die Rahmenvereinbarung mit Einschränkungen (etwa auf einzelne Gesellschaften oder Beratungsgebiete) zu verlängern.
Die Gewobag behält sich ferner vor, die Rahmenvereinbarung auf künftig zum Gewobag-Konzern gehörende Unternehmen auszudehnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
– er/sie alle rechtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
– er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
– über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
– er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
– er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
– er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
– keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
– er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
– insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
– eine Erklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den dazu erlassenen Regelungen in der jeweils geltenden Frauenförderverordnung auf dem Muster Anlage 3 abzugeben, § 13 BerlAVG,
– er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
– er/sie die gemäß dieser Ziffer III.1.1) geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
– er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern werden sowie
– er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall mind. 2 Ansprechpartner (einen Gesamtverantwortlichen als Partner, Geschäftsführer, Vorstand oder in vergleichbarer Position sowie einen Stellvertreter mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung – maßgeblich ist die jüngste Zulassung) zur Verfügung zu stellen, die jeweils sowohl über die Qualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt verfügen, einzusetzen (vgl. Ziffer 6.2.1.1 und Ziffer 6.2.1.2 Angebot).
Versicherung:
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der AN den Versicherer wechselt. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens 5 000 000,00 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) betragen, jeweils einfach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit nachzuweisen.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4.3.1 Erklärung zum Umsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
4.3.2 Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) (Berufsträger und Steuerfachleute - jeweils Vollzeitäquivalent).
“Zu Ziffer 4.3.1: Mindestvoraussetzung: EUR 3,5 Mio. durchschnittlich über die Geschäftsjahre 2018 bis 2020” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ziffer 4.3.3 - Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ziffer 4.3.3 - Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt und der Gewobag die Feststellung der Wertungsfähigkeit erlaubt:
— Leistungen der Steuerberatung,
— Steuerberatung in der Wohnungswirtschaft,
— Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2017.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt und der Gewobag die Feststellung der Wertungsfähigkeit erlaubt:
— Leistungen der Steuerberatung,
— Steuerberatung in der Wohnungswirtschaft,
— Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2017.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Rechtsanwälte/Steuerberater - Steuerberatungsgesetz
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall mind. 2 Ansprechpartner (einen Gesamtverantwortlichen als Partner, Geschäftsführer, Vorstand oder in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall mind. 2 Ansprechpartner (einen Gesamtverantwortlichen als Partner, Geschäftsführer, Vorstand oder in vergleichbarer Position sowie einen Stellvertreter mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung – maßgeblich ist die jüngste Zulassung) einzusetzen, die jeweils sowohl über die Qualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt verfügen (vgl. zu Details Ziffer 6.2.1.1 und Ziffer 6.2.1.2 Angebot).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2027
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung /...”
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6.5.2021, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise vonden Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 077-197833 (2021-04-16)
Ergänzende Angaben (2021-04-19) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Berlin
Name: TREUCONSULT Immobilien GmbH Berlin
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung „Steuerberatung“
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 077-197833
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den...”
Text
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Ziffer 4.3.3 Teilnahmeantrag — Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern. Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
– Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
– Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
– 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
– 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt und der Gewobag die Feststellung der Wertungsfähigkeit erlaubt:
– Leistungen der Steuerberatung,
– Steuerberatung in der Wohnungswirtschaft,
– Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.,
– Abschluss der Leistung nicht vor 2017.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den...”
Text
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 des Teilnahmeantrages werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Gewobag wird auf Basis der geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ziffer 4.3.3 Teilnahmeantrag – Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Soweit objektiv keine Angaben möglich sind, ist dies in dem entsprechenden Feld eindeutig zu kennzeichnen und entsprechend zu erläutern.
Die Gewobag behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterungen über die Wertungsfähigkeit der Referenz zu entscheiden. Bleiben für die Bewertung einer Referenz erforderlichen Felder unausgefüllt, ohne in diesem Sinne gekennzeichnet zu sein, ist die Erklärung unvollständig, und die entsprechende(n) Referenz(en) kann/ können nicht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz;
— 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden
Mindestbedingungen erfüllt und der Gewobag die Feststellung der Wertungsfähigkeit erlaubt:
— Leistungen der Steuerberatung;
— Steuerberatung in der Wohnungswirtschaft;
— Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens 300 Mio. EUR;
— Abschluss der Leistung nicht vor 2017.
Zusätzliche Spezifika:
— Steuerberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (3 Punkte);
— Erstellung einer Steuerbilanz (2 Punkte);
— Verifizieren des beim Auftraggeber geführten steuerlichen Immobilienvermögens (3 Punkte);
— Erstellung einer Steuerberechnung für die Steuerrückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses (1 Punkt);
— Beratung bei Ankäufen im Rahmen eines Share oder Asset Deals insbesondere der Erstellung der steuerlichen Due Diligence oder der steuerlichen Kaufvertragsklauseln für alle notwenigen Steuerarten in Deutsch und/oder Englisch (3 Punkte);
— Begleitung steuerlicher Außen- und Betriebsprüfungen sowie Steuernachschauen (1 Punkt);
— Beratung von Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Anwachsungen, etc.) insbesondere zu grunderwerbsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Sachverhalten (2 Punkte).
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Quelle: OJS 2021/S 079-203696 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft mbH
Telefon: +49 3047081562📞
E-Mail: einkauf@gewobag.de📧
Fax: +49 3047081560 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: §99 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Steuerberatung
079-21
Kurze Beschreibung: RV Steuerberatungsleistungen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 818 114 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: RV Steuerberatung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis (Gewichtung): 35
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: 2x1 Jahr optional.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 077-197833
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bunzel & Partner Steuerberater I Rechtsanwälte Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 839 114 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 5
Telefon: +49 303090138316📞
Fax: +49 303090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nah Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gewobag
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3047081562📞
Fax: +49 3047081560 📠
Quelle: OJS 2021/S 142-378477 (2021-07-21)