Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend „Auftraggeberin“) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, deren Leistungsgegenstand in der Durchführung sog. Trackingstudien besteht. Unter Trackingstudien werden dabei insbesondere die folgenden Studientypen verstanden:
— Kontinuierliche, durchgängige Erhebungen, wie z. B. durchgängige Trackings von strategischen Kennzahlen der Kundenloyalität, von Imagekriterien, der Markenwahrnehmung und Markenpositionierung und / oder der Bewertung von Angeboten der Auftraggeberin und ihrer Wettbewerber,
— Sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten wiederholende Befragungen zu gleichbleibenden Themen, wie z. B. Reichweitentrackings zu verschiedenen Kommunikationskampagnen.
Der künftige Partner soll die Auftraggeberin im Rahmen der Durchführung von Trackingstudien proaktiv und mit ganzheitlichem Blick auf die Auftraggeberin und deren Wettbewerbsumfeld beraten, bestehende Trackingstudien weiterentwickeln und neue Trackingstudien konzeptionieren und durchführen. Das Leistungsspektrum dieser Vereinbarung umfasst dabei den gesamten Marktforschungsprozess, d. h. von der Analyse der Anforderung und der Konzeption von Trackingstudien über die Durchführung der Erhebung, Auswertung der Daten und Ergebnisanalyse bis hin zu Reporting und Management-Präsentationen mit eingängigen Interpretationen und konkreten Handlungsempfehlungen. Sich darüber hinaus ergebende Beratungsaufwände können bei Bedarf extra abgerufen werden.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), auf die ausdrücklich verwiesen wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.9.2021 und endet spätestens - ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des 31.8.2025. Einzelheiten zu den Vertragskonditionen entnehmen Sie bitte der der als Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase beigefügten Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Trackingleistungen
73/2020
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend „Auftraggeberin“) den Abschluss einer...”
Kurze Beschreibung
Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend „Auftraggeberin“) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, deren Leistungsgegenstand in der Durchführung sog. Trackingstudien besteht. Unter Trackingstudien werden dabei insbesondere die folgenden Studientypen verstanden:
— Kontinuierliche, durchgängige Erhebungen, wie z. B. durchgängige Trackings von strategischen Kennzahlen der Kundenloyalität, von Imagekriterien, der Markenwahrnehmung und Markenpositionierung und / oder der Bewertung von Angeboten der Auftraggeberin und ihrer Wettbewerber,
— Sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten wiederholende Befragungen zu gleichbleibenden Themen, wie z. B. Reichweitentrackings zu verschiedenen Kommunikationskampagnen.
Der künftige Partner soll die Auftraggeberin im Rahmen der Durchführung von Trackingstudien proaktiv und mit ganzheitlichem Blick auf die Auftraggeberin und deren Wettbewerbsumfeld beraten, bestehende Trackingstudien weiterentwickeln und neue Trackingstudien konzeptionieren und durchführen. Das Leistungsspektrum dieser Vereinbarung umfasst dabei den gesamten Marktforschungsprozess, d. h. von der Analyse der Anforderung und der Konzeption von Trackingstudien über die Durchführung der Erhebung, Auswertung der Daten und Ergebnisanalyse bis hin zu Reporting und Management-Präsentationen mit eingängigen Interpretationen und konkreten Handlungsempfehlungen. Sich darüber hinaus ergebende Beratungsaufwände können bei Bedarf extra abgerufen werden.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), auf die ausdrücklich verwiesen wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.9.2021 und endet spätestens - ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des 31.8.2025. Einzelheiten zu den Vertragskonditionen entnehmen Sie bitte der der als Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase beigefügten Rahmenvereinbarung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland
Freistaaten Sachsen und Thüringen
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Punkt II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für den Fall, dass genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, begrenzt die Auftraggeberin die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Fall, dass genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, begrenzt die Auftraggeberin die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV auf mindestens drei. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind: Umsatz (zu 5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Projektleiter (zu 15 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Berater I (zu 7,5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Berater II (zu 7,5 %), Anzahl Mitarbeiter Typ Analyst (zu 15 %), überzeugende Referenzen (zu 50 %). Im Übrigen wird auf die Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) verwiesen. Für die Auswahlentscheidung ist die erreichte (gewichtete) Gesamtpunktzahl ausschlaggebend. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der bei dem Kriterium „Referenzen“ in der Summe die höchste (gewichtete) Punktzahl erreichen konnte; sollte diesbezüglich ebenfalls Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 3 der Vergabeunterlagen für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb),
— Eigenerklärung Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).
“Als geeignet gelten nur Bewerber, die in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen jährlichen Umsatz von mind. 400 000 EUR nachweisen...”
Als geeignet gelten nur Bewerber, die in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen jährlichen Umsatz von mind. 400 000 EUR nachweisen können.
Als geeignet gelten nur Bewerber, die über eine Haftpflichtversicherung i. S. d. § 13 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase) verfügen oder sich verpflichten, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche abschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)
Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)
Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
— Eigenerklärung zur Anzahl und Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter sowie zur Person des zentralen Ansprechpartners (Anlage 6 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) Die Bewerber haben die Anzahl der in Anlage 6 der Vergabeunterlagen genannten Mitarbeiter-Typen (Projektleiter, Beratertyp I und II, Analyst) zu benennen, über die sie tatsächlich verfügen. Zusätzlich ist ein zentraler Ansprechpartner namentlich und unter Angabe seiner Berufserfahrung (Lebenslauf) zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Referenzprojekte als mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar,
— deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Referenzprojekte als mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar,
— deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt,
— die für Dienstleistungsunternehmen und/oder Unternehmen im Gesundheitssektor und/oder Unternehmen des öffentlichen Sektors und/oder Unternehmen der Versicherungsbranche erbracht wurden, und
— die Erfahrungen in der Beratung, Konzeptentwicklung, Durchführung und Analyse von Trackingstudien im Sinne von Punkt 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), einschließlich Berichtslegung und Ableitung von Handlungsfeldern, mit Bezügen zu den Themenschwerpunkten,
— Markentracking (Markenpositionierung und Imageanalysen) oder
— Kontinuierliche Messung von Unternehmenskennzahlen (z. B. Leistungszufriedenheit, Servicezufriedenheit, Weiterempfehlungsbereitschaft) oder
— Kommunikationsforschung (Werbewirkungsmessungen und Reichweitentracking)
Nachweisen.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich Bewerber als geeignet, die über Personal verfügen, welches die in der Anlage 6 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen an den jeweiligen Mitarbeiter-Typ erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewerber, soweit diese im Rahmen der Angebotsphase ein Angebot abgeben, verpflichten müssen, den benannten Ansprechpartner während der gesamten Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung der Auftraggeberin gegen gleichwertiges Personal auszutauschen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
“(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden...”
(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).
(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 der Vergabeunterlagen zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Punkte (1) — (6) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
(7) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (hier: Leistungen, die im Zusammenhang mit Marktforschung stehen) bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10 000 000 EUR (netto). Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertrags-bedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDVWT.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2021/S 043-107677 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Trackingleistungen - Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 39 VgV
73/2020”
Kurze Beschreibung:
“Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin") den Abschluss einer...”
Kurze Beschreibung
Zum Zwecke der Marktforschung beabsichtigt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin") den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, deren Leistungsgegenstand in der Durchführung sog. Trackingstudien besteht. Unter Trackingstudien werden dabei insbesondere die folgenden Studientypen verstanden:
- Kontinuierliche, durchgängige Erhebungen, wie z. B. durchgängige Trackings von strategischen Kennzahlen der Kundenloyalität, von Imagekriterien, der Markenwahrnehmung und Markenpositionierung und/ oder der Bewertung von Angeboten der Auftraggeberin und ihrer Wettbewerber.
- Sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten wiederholende Befragungen zu gleichbleibenden Themen, wie z. B. Reichweitentrackings zu verschiedenen Kommunikationskampagnen.
Der künftige Partner soll die Auftraggeberin im Rahmen der Durchführung von Trackingstudien proaktiv und mit ganzheitlichem Blick auf die Auftraggeberin und deren Wettbewerbsumfeld beraten, bestehende Trackingstudien weiterentwickeln und neue Trackingstudien konzeptionieren und durchführen. Das Leistungsspektrum dieser Vereinbarung umfasst dabei den gesamten Marktforschungsprozess, d. h. von der Analyse der Anforderung und der Konzeption von Trackingstudien über die Durchführung der Erhebung, Auswertung der Daten und Ergebnisanalyse bis hin zu Reporting und Management-Präsentationen mit eingängigen Interpretationen und konkreten Handlungsempfehlungen. Sich darüber hinaus ergebende Beratungsaufwände können bei Bedarf extra abgerufen werden.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase), auf die ausdrücklich verwiesen wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2021 und endet spätestens - ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des 31.08.2025. Einzelheiten zu den Vertragskonditionen entnehmen Sie bitte der der als Anlage 2 der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase beigefügten Rahmenvereinbarung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.10 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK PLUS Sternplatz 7 01067 Dresden Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umsetzung einer Muster-Trackingstudie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Skizze zu methodischen Vorgehensweisen und Umsetzungsmöglichkeiten von Werbewirkungsmessungen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 043-107677
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: management consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH
Postanschrift: Am Oberen Luisenpark 15
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@management-consult.de📧
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: https://www.management-consult.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.10 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.10 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden...”
(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb).
(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 der Vergabeunterlagen zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Punkte (1) - (6) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
(7) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (hier: Leistungen, die im Zusammenhang mit Marktforschung stehen) bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10.000.000 EUR (netto). Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertrags-bedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYREKN
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2021/S 179-466581 (2021-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle”
Telefon: +49 80010590-80066📞
Fax: +49 8001059002-116 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabebekanntmachung Rahmenvereinbarung über Konzeptioneller Customer Experience & User Research
115/2022”
Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK PLUS, Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, betreut mit ca. 3,4 Millionen Versicherten beinahe jeden Zweiten in den beiden Freistaaten. Damit...”
Kurze Beschreibung
Die AOK PLUS, Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, betreut mit ca. 3,4 Millionen Versicherten beinahe jeden Zweiten in den beiden Freistaaten. Damit ist sie regional die größte und in ganz Deutschland derzeit die sechstgrößte gesetzliche Krankenversicherung. Für die kundenzentrierte Neu- und Weiterentwicklung von digitalen und analogen Angeboten,
sowie Prozessen und Strukturen innerhalb der Organisation werden regelmäßig Studienvorhaben durchgeführt. Für die vollumfängliche oder teilweise Durchführung dieser Studienvorhaben
sucht die AOK PLUS einen zuverlässigen Partner mit Fachexpertise im Bereich Customer Centrictiy und CX-Management und einschlägigen Forschungsmethoden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK PLUS Sternplatz 7 01067 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Basis der Rahmenvereinbarung kann der Auftragnehmer mit folgenden Studienvorhaben
beauftragt werden:
- Zielgruppen bestimmen
- Probleme & Bedürfnisse...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Basis der Rahmenvereinbarung kann der Auftragnehmer mit folgenden Studienvorhaben
beauftragt werden:
- Zielgruppen bestimmen
- Probleme & Bedürfnisse erheben und quantifizieren
- Marktpotentiale bestimmen
- Proof of Concept erstellen (Problem-Solution-Fit, Product-Market-Fit)
- Evaluation von Produkten & Prozessen im Kontext der gesamten Customer Journey
Der Auftragnehmer soll, wenn durch die Auftraggeberin gewünscht, zu passenden Forschungsmethoden
und Vorgehen beraten. In jedem Fall müssen folgende Methoden abgedeckt
werden können:
- Desk Research und Recherchen
- qualitative Methoden, z.B. Interviews, Beobachtungen, Fokusgruppen
- quantitative Verfahren, Auswertung unter Einsatz multivariater Verfahren
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 01
Titel: Auftragsvergabe management consult
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.10 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.10 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR1D9
Körper überprüfen
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
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Quelle: OJS 2022/S 140-400322 (2022-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
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Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ex post - Bekanntmachung Rahmenvereinbarung Servicemarktforschung
62/2022
Kurze Beschreibung:
“Um Ihren Kunden exzellenten Service zu bieten möchte die Auftraggeberin sowohl kontinuierliche als auch anlassbezogene Marktforschungsstudien zum Thema...”
Kurze Beschreibung
Um Ihren Kunden exzellenten Service zu bieten möchte die Auftraggeberin sowohl kontinuierliche als auch anlassbezogene Marktforschungsstudien zum Thema Service in Zusammenarbeit mit einem externen Marktforschungsinstitut durchführen. Durch regelmäßige bzw. fortlaufende Befragungen soll das Serviceerleben der Kunden erhoben und Optimierungspotenziale im Service identifiziert werden. Dabei geht es u.a. um die Erhebung zentraler Kennzahlen und verschiedener Serviceaspekte sowie die Entwicklung der Ergebnisse im Zeitverlauf. In anlassbezogenen Adhoc-Studien sollen darüber hinaus Erkenntnisse zu Kundenbedürfnissen und -erwartungen gewonnen werden. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin die Konzeption, Durchführung und Auswertung von einzelnen Studien und in diesem Zusammenhang stehende zusätzliche Beratungsleistungen bedarfsorientiert abgerufen werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben
Auftragsvergabe
Titel: 62/2022: Rahmenvereinbarung Servicemarktforschung
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 6217284880📞 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰