Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden in der Hansestadt Lüneburg (HLG)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden in der Hansestadt Lüneburg (HLG),
Vergabenummer 13-22-10”
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die HLG strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmerin wird die HLG sein. Die HLG schließt mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die HLG strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmerin wird die HLG sein. Die HLG schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Basis für die Vertragsgestaltung ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst” (TV-Fahrradleasing). Das Angebot soll für alle rund 1.350 Tarifbeschäftigten der HLG gelten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Option muss sechs Monate vor Ende der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Option muss sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-18
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-18
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg - Stabstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg, Zimmer 28”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 242-637931 (2021-12-09)
Ergänzende Angaben (2021-12-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 242-637931
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Alter Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Option...”
Text
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Option muss sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung bis zu dreimal um je 12 Monate zu verlängern....”
Text
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat ein einseitiges Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung bis zu dreimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Option muss sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 245-647519 (2021-12-14)