1. Soweit nicht in den Vergabeunterlagen enthalten, stellt die Auftragnehmerin erforderliche Vertragsbestandteile (z. B. Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung, Leasing-Rahmenvereinbarung, Einzelleasingvertrag). Diese Vertragsbestandteile müssen mit den insoweit maßgeblichen Rechts- und Tarifvertragsvorschriften vereinbar sein.