Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Einsatz in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und/oder Finanzcontrolling eines Unternehmens, welches die Anforderungen an eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllt.
b) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen besitzt, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Weisen Sie daher in Form einer Eigenerklärung nach, dass Ihr oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen (z. B. Tochtergesellschaft) mittel- oder unmittelbar keine Leistungen für das Programm Polizei 20/20 erbracht haben. Nutzen Sie hierfür, die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Sofern Aufträge für das Programm Polizei 20/20 ausgeführt wurden, sind diese in einem separaten Dokument vollständig aufzuführen. Darüber hinaus sind die ergriffenen bzw. geplanten Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit einschließlich Ausführungen zu ihrer Geeignetheit und Angemessenheit darzulegen. Die Prüfung, ob die berufliche Leistungsfähigkeit verneint werden muss, da eine Unabhängigkeitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgt durch die Bedarfsträgerin und die Vergabestelle.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ist die jeweils gesonderte Eigenerklärung oder, im Falle der vorherigen Leistungserbringung, die ausführliche Darstellung ebenfalls dem Angebot beizufügen.