Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Dienstkraftfahrzeugen MB Sprinter Typ 907 zum Schwerlastkontrollkraftwagen für die Dienststelle der Landespolizei Schleswig-Holstein. ... Dienstort: Landespolizeiamt SG151, Mühlenweg 166, 24116 Kiel. Lieferort: Betriebssitz/ Fertigungsort des Auftragsnehmers. ... Als Basisfahrzeuge für den beschriebenen Ausbau werden durch den Auftraggeber Fahrzeuge angeliefert. Die Konfiguration des Basisfahrzeuges ist in den Vergabeunterlagen Anlage 1 beschrieben. Das geschätzte Ausbauvolumen beträgt ca. 8 Fahrzeuge für die gesamte Vertragslaufzeit. Bei Erreichen der 8 Fahrzeuge endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung- unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau von Kraftfahrzeugen
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Dienstkraftfahrzeugen MB Sprinter Typ 907 zum Schwerlastkontrollkraftwagen für die Dienststelle der Landespolizei Schleswig-Holstein.
...
Dienstort: Landespolizeiamt SG151, Mühlenweg 166, 24116 Kiel.
Lieferort: Betriebssitz/ Fertigungsort des Auftragsnehmers.
...
Als Basisfahrzeuge für den beschriebenen Ausbau werden durch den Auftraggeber Fahrzeuge angeliefert. Die Konfiguration des Basisfahrzeuges ist in den Vergabeunterlagen Anlage 1 beschrieben.
Das geschätzte Ausbauvolumen beträgt ca. 8 Fahrzeuge für die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei Erreichen der 8 Fahrzeuge endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung- unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit.
Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Dienstkraftfahrzeugen MB Sprinter Typ 907 zum Schwerlastkontrollkraftwagen für die Dienststelle der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Lieferort: Betriebssitz/ Fertigungsort des Auftragsnehmers.
...
Als Basisfahrzeuge für den beschriebenen Ausbau werden durch den Auftraggeber Fahrzeuge angeliefert. Die Konfiguration des Basisfahrzeuges ist in den Vergabeunterlagen Anlage 1 beschrieben.
Das geschätzte Ausbauvolumen beträgt ca. 8 Fahrzeuge für die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei Erreichen der 8 Fahrzeuge endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung- unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umbau von Kraftfahrzeugen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Landespolizeiamt, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Telefon: +49 431/599-1517📞
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-13 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 199-519553
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Erklärung z. Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Erklärung z. Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Dienstkraftfahrzeugen MB Sprinter Typ 907 zum Schwerlastkontrollkraftwagen für die Dienststelle der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Lieferort: Betriebssitz/ Fertigungsort des Auftragsnehmers.
Als Basisfahrzeuge für den beschriebenen Ausbau werden durch den Auftraggeber Fahrzeuge angeliefert. Die Konfiguration des Basisfahrzeuges ist in den Vergabeunterlagen Anlage 1 beschrieben.
Das geschätzte Ausbauvolumen beträgt ca. 8 Fahrzeuge für die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei Erreichen der 8 Fahrzeuge endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung- unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit.
Das Fahrzeug wird als "Schwerlastkontrollkraftwagen" zur Beförderung von bis zu 4 Personen (davon 2 im Fahrerhaus und 2 im Arbeitsraum) und der Mitnahme von Fz.- Wiegeausrüstung, Verkehrssicherungs- und Verkehrsüberwachungsgerät sowie der persönlichen Schutzausstattungen eingesetzt. Der Ausbau des Basisfahrzeuges umfasst im wesentlichen den Ausbau des mittleren Fahrzeugteils zu einem Arbeitsraum und einen abgetrennten Laderaum mit Einbauten im Fahrzeugheck. Des Weiteren muss das Fahrzeug mit polizeilicher Ausrüstung zum offenen silber/ blauen Einsatzfahrzeug umgebaut werden. Eine Prinzipskizze ist als Anlage 8 den Vergabeunterlagen beigefügt. Um eine möglichst hohe Nutzlast zu gewährleisten sind nach Möglichkeit Leichtbau- Werkstoffe einzusetzen. Die Innenraummaße müssen einen ausreichenden Sitzkomfort für bis zu 4 Personen bei längerer Benutzungsdauer, die Mitnahme von Ausrüstungsgegenständen, den Einbau eines Arbeitstisches im Arbeitsraum zwischen den drehbaren Fahrer- Beifahrersitzen und einer 2er- Sitzbankgewährleisten.
Das Fahrzeug wird als "Schwerlastkontrollkraftwagen" zur Beförderung von bis zu 4 Personen (davon 2 im Fahrerhaus und 2 im Arbeitsraum) und der Mitnahme von Fz.- Wiegeausrüstung, Verkehrssicherungs- und Verkehrsüberwachungsgerät sowie der persönlichen Schutzausstattungen eingesetzt. Der Ausbau des Basisfahrzeuges umfasst im wesentlichen den Ausbau des mittleren Fahrzeugteils zu einem Arbeitsraum und einen abgetrennten Laderaum mit Einbauten im Fahrzeugheck. Des Weiteren muss das Fahrzeug mit polizeilicher Ausrüstung zum offenen silber/ blauen Einsatzfahrzeug umgebaut werden. Eine Prinzipskizze ist als Anlage 8 den Vergabeunterlagen beigefügt. Um eine möglichst hohe Nutzlast zu gewährleisten sind nach Möglichkeit Leichtbau- Werkstoffe einzusetzen. Die Innenraummaße müssen einen ausreichenden Sitzkomfort für bis zu 4 Personen bei längerer Benutzungsdauer, die Mitnahme von Ausrüstungsgegenständen, den Einbau eines Arbeitstisches im Arbeitsraum zwischen den drehbaren Fahrer- Beifahrersitzen und einer 2er- Sitzbankgewährleisten.
Der Laderaum muss die Größe zur Aufnahme von Fz.- Wiegeausrüstung, Verkehrssicherungs- und Verkehrsüberwachungsgerät sowie der persönlichen Schutzausstattungen aufweisen (Übersicht lt. Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Bei der Ausrüstung zum Schwerlastkontrollkraftwagen sind die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des Fahrzeuges nicht wesentlich zu beeinträchtigen. Durch den Einbau und das Mitführen von polizeispezifischer Sonderausstattung und Ausrüstungsgegenständen muss die passive innere Sicherheit erhalten bleiben.
Bei der Ausrüstung zum Schwerlastkontrollkraftwagen sind die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des Fahrzeuges nicht wesentlich zu beeinträchtigen. Durch den Einbau und das Mitführen von polizeispezifischer Sonderausstattung und Ausrüstungsgegenständen muss die passive innere Sicherheit erhalten bleiben.
Detaillierungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beinhaltet drei Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr längstens bis zum 31.Dezember 2025.
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Bei Erreichen der 8 Fahrzeuge endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung- unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit.
Zusätzliche Informationen:
Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Erklärung z. Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Erklärung z. Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferort: Betriebssitz/ Fertigungsort des Auftragsnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt (nicht älter als 3 Monate).
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Ausbau von Polizeifahrzeugen (gerne MB Vito Funkstreifenwagen) zu Sonderfahrzeugen) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2018 - 2020).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Ausbau von Polizeifahrzeugen (gerne MB Vito Funkstreifenwagen) zu Sonderfahrzeugen) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2018 - 2020).
3. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen in Höhe von 125.000 € netto je angeliefertem Fahrzeug aufweisen. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen in Höhe von 125.000 € netto je angeliefertem Fahrzeug aufweisen. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
Mindeststandards:
zu 3: Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen in Höhe von 125.000 € netto je angeliefertem Fahrzeug aufweisen. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
zu 3: Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen in Höhe von 125.000 € netto je angeliefertem Fahrzeug aufweisen. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Refe-renzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren
(2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen, auf dem Gebiet des Ausbaus von Polizeifahrzeugen (gerne MB Vito Funkstreifenwagen) zu Sonderfahrzeugen, un-ter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie die Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
(2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen, auf dem Gebiet des Ausbaus von Polizeifahrzeugen (gerne MB Vito Funkstreifenwagen) zu Sonderfahrzeugen, un-ter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie die Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
7. Zertifikat zur Unterhaltung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.Oktober 2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.Oktober 2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 04. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: denise.bauer@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 04. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: denise.bauer@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsunterlagen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsunterlagen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (ein-schließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. Eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
10. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (ein-schließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. Eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
11. Eigenerklärung über die Lieferzeit (Leistungsbeschreibung Ziffer 5).
12. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
13. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
14. Ausgefülltes Preisblatt, Übertrag aus dem Leistungsverzeichnis.
15. Einreichung einer detaillierten Ausbaubeschreibung gem. Leistungsbeschreibung.
16. Erklärung über die Einhaltung von Normen, Gesetzen und sonstigen Regelungen für den Ausbau.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Eine Bewertungsmatrix inkl. deren Erläuterung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bietergemeinschaften (BG):
BG sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
BG sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
Fax: +49 431-9884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: nicht bekannt
Postort: nicht bekannt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Quelle: OJS 2021/S 199-519553 (2021-10-08)