Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben zur technischen Ausstattung.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z. B.: Maschinenpark, Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A 4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung / Beratung und dessen Vertreter:
— Der Mitarbeiter muss mindestens eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung im Druckgewerbe absolviert haben.
Ein Mitarbeiter für den DTP und dessen Vertreter:
— Der Mitarbeiter muss mindestens eine Ausbildung als Mediengestalter Digital und Print absolviert haben.
Der Vordruck „06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern „Platzhalter“ eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme, -prüfung und -anpassung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung und Lieferung) von Drucksachen mit folgenden Merkmalen umfassen:
Referenzobjekt 1: Broschüre mit Rückstichheftung
— Umfang: 4 Seiten Umschlag, mind. 24 Seiten Inhalt,
— Format: DIN A5 bis DIN A 4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich,
— Druck: 4/4-farbig (Euroskala) + Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten),
— Auflage: mind. 10 000 Exemplare.
Referenzobjekt 2: Broschüre mit PUR-Klebung
— Umfang: 4 Seiten Umschlag, mind. 46 Seiten Inhalt,
— Format: DIN A5 bis DIN A 4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich,
— Druck: 4/4-farbig (Euroskala) + Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten),
— Auflage: mind. 10 000 Exemplare.
Referenzobjekt 3: Plakate
— Umfang: 2 Seiten,
— Format: DIN A3 bis DIN A 1 auf DIN A 4 gefalzt,
— Druck: 4/4-farbig (Euroskala),
— Auflage: mind. 10 000 Exemplare.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „05_Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz). Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber- / Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.