Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beabsichtigt, sich bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Bereich des Employer Branding/ des Personalmarketings und –recruitings beraten und unterstützen zu lassen.
Die Aufgabe umfasst:
- Beratung zu Themen des Personalmarketings unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen
- Unterstützung bei Personalmarketing- und Recruitingmaßnahmen.
Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2021-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
“Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beabsichtigt, sich bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Bereich des Employer Branding/ des...”
Kurze Beschreibung
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beabsichtigt, sich bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Bereich des Employer Branding/ des Personalmarketings und –recruitings beraten und unterstützen zu lassen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Postanschrift: Am DFS-Campus 10
Postleitzahl: 63225
Postort: Langen
Kontakt
Internetadresse: http://www.dfs.de🌏
E-Mail: anne.koelsch@dfs.de📧
Telefon: +49 6103/707-4614📞
Fax: +49 6103/707-4695 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94912439🌏
“1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben /...”
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet. Für die Eignungsleihe gelten die Bestimmungen von § 47 Abs. 1 S.3 und Abs. 3 VgV.
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Quelle: OJS 2021/S 245-646036 (2021-12-14)