Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je
Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderungen: Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist:
Mindestanforderungen:
• Mindestens mittlerer Bonität.
• Nachweis nicht älter als 1 Jahr
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
-B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
-B3.3 - Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB VI, Verfahrensunterlagen Kapitel 4.15.8). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
-Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
-Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
-Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.