Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben. Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote. Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unter dem Link in Ziff. I.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Manuelle Tupfer-Test-Kits
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben.
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote.
Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unter dem Link in Ziff. I.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben.
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote.
Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unter dem Link in Ziff. I.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Manuelle Tupfer-Test-Kits📦
Zusätzlicher CPV-Code: Manuelle Tupfer-Test-Kits📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.stmgp.bayern.de/🌏
E-Mail: martin.conrads@twobirds.com📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77935522🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E77935522🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-649427
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben.
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote.
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote.
Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich.
Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unter dem Link in Ziff. I.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 24
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 16
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 36
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Oberbayern
Schwaben, Oberbayern
Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Mittelfranken, Unterfranken, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von 2,0 Mio. € und bei Vermögensschäden 1,0 Mio. € bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von 2,0 Mio. € und bei Vermögensschäden 1,0 Mio. € bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird;
- Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben des Unternehmens (bereits) verfügbar sind;
- Angabe zum Umsatz im laufenden sowie zurückliegenden Geschäftsjahr mit Corona-Schnelltests:
Im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister).
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe von mindestens zwei Leistungserfahrungen (Referenzen) über eine vergleichbare Leistung mit folgenden Mindestanforderungen:
a) Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b) Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests (Hierbei muss es sich einen Antigen-Test handeln, der ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist).
b) Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests (Hierbei muss es sich einen Antigen-Test handeln, der ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist).
- Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Mindeststandards: Die vorstehenden Anforderungen an die Referenzen sind Mindeststandards.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Folgende Stellen sind gemäß den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung abrufberechtigte Stellen i.S.v. § 21 Abs. 2 VgV:
Los 1:
LK Altötting,
LK Bad Tölz Wolfratshausen,
LK Berchtesgadener Land,
LK Dachau,
LK Ebersberg,
LK Eichstätt,
LK Erding,
LK Freising,
LK Fürstenfeldbruck,
LK Garmisch-Partenkirchen,
LK Landsberg am Lech,
LK Miesbach,
LK Mühldorf a. Inn,
LK München,
LK Neuburg-Schrobenhausen,
LK Pfaffenhofen an der Ilm,
LK Rosenheim,
LK Starnberg,
LK Traunstein,
LK Weilheim-Schongau,
SK Ingolstadt,
SK München - KITA,
SK Rosenheim,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege -
Los 2:
SK München - Schulen,
LK Aichach-Friedberg,
LK Augsburg,
LK Dillingen a.d. Donau,
LK Donau-Ries,
LK Günzburg,
LK Lindau,
LK Neu-Ulm,
LK Oberallgäu,
LK Ostallgäu,
LK Unterallgäu,
SK Augsburg,
SK Kaufbeuren,
SK Kempten,
SK Memmingen,
Los 3:
LK Deggendorf,
LK Dingolfing-Landau,
LK Freyung-Grafenau,
LK Kelheim,
LK Landshut,
LK Passau,
LK Regen,
LK Rottal-Inn,
LK Straubing-Bogen,
SK Landshut,
SK Passau,
SK Straubing,
LK Bamberg,
LK Bayreuth,
LK Coburg,
LK Forchheim,
LK Hof,
LK Kronach,
LK Kulmbach,
LK Lichtenfels,
LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge,
SK Bamberg,
SK Bayreuth,
SK Coburg,
SK Hof,
LK Amberg-Sulzbach,
LK Cham,
LK Neumarkt in der Oberpfalz,
LK Neustadt a.d. Waldnaab,
LK Regensburg,
LK Schwandorf,
LK Tirschenreuth,
SK Amberg,
SK Regensburg,
SK Weiden i. d. Opf.,
Los 4:
LK Ansbach,
LK Erlangen-Höchstadt,
LK Fürth,
LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim,
LK Nürnberger Land,
LK Roth,
LK Weißenburg-Gunzenhausen,
SK Erlangen,
SK Fürth,
SK Nürnberg,
SK Schwabach,
SK Ansbach,
LK Aschaffenburg,
LK Bad Kissingen,
LK Haßberge,
LK Kitzingen,
LK Main-Spessart,
LK Miltenberg,
LK Rhön-Grabfeld,
LK Schweinfurt,
LK Würzburg,
SK Aschaffenburg,
SK Schweinfurt,
SK Würzburg,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 246-649427 (2021-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück vergeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück vergeben.
Die in Abschnitt II. unter 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter 2.4) eingetragenen Auftragswerte wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder auf der eNotices-Plattform nicht frei bleiben können.
Die bezuschlagten Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse beinhalten.
Die in Abschnitt II. unter 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter 2.4) eingetragenen Auftragswerte wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder auf der eNotices-Plattform nicht frei bleiben können.
Die bezuschlagten Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse beinhalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use)
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Beschreibung der Optionen:
Ein Wechsel des angebotenen Tests nach Zuschlagserteilung kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
der ursprünglich angebotene Test nicht für die Erkennung der sog. Omikron-Variante des Coronavirus SARSCoV-2 geeignet sein sollte. Das Ersatzprodukt muss ansonsten gleich geeignet sein und alle in der hiesigen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis der Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante muss der Schnelltest auf einer offiziellen (z.B. einer vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten) Liste geführt werden. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Nachweis liefern, mit dem die Erkennbarkeit der sog. Omikron-Variante durch das Ersatzprodukt belegt wird, siehe Leistungsbeschreibung Ziff. III.1.i).
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARSCoV-2 für Laien (Private Use) , Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-11 📅
Name: Kingline GmbH
Postort: Röttenbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Erlangen-Höchstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Balmung Medical Handel GmbH
Postort: Langkampfen
Land: Österreich 🇦🇹
Osttirol
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24
21
23
26
Referenz Zusätzliche Informationen
Die in Abschnitt II. unter 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter 2.4) eingetragenen Auftragswerte wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder auf der eNotices-Plattform nicht frei bleiben können.
Die bezuschlagten Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse beinhalten.