Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 7,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), aufgeteilt in drei Lose (2 Lose mit jeweils bis zu 3,0 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von je 1,0 Mio. Stück, sowie ein Los mit bis zu 1,5 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von 0,5 Mio. Stück), zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Manuelle Tupfer-Test-Kits
Referenznummer: 2021000184
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 7,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), aufgeteilt in drei Lose (2 Lose mit jeweils bis zu 3,0 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von je 1,0 Mio. Stück, sowie ein Los mit bis zu 1,5 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von 0,5 Mio. Stück), zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 7,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), aufgeteilt in drei Lose (2 Lose mit jeweils bis zu 3,0 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von je 1,0 Mio. Stück, sowie ein Los mit bis zu 1,5 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von 0,5 Mio. Stück), zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2021-06-07 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-227804
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7): Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 7.6.2021 zu laufen, nicht jedoch vor dem Tag der Zuschlagserteilung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 3,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7): Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 7.6.2021 zu laufen, nicht jedoch vor dem Tag der Zuschlagserteilung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), in Verpackungseinheiten à 1 oder 2 Stück
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von bis zu 1,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), in Verpackungseinheiten mit 1 oder 2 Stück, zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Derzeit im Landkreis Landsberg am Lech. Der Hauptort kann sich während der Vertragslaufzeit ändern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes).
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von 2,0 Mio. EUR und bei Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird; Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (geforderte Mindestumsätze Lose 1 und 2: 5,0 Mio. EUR , Los 3: 2,5 Mio. EUR ), sofern entsprechende Angaben des Unternehmens (bereits) verfügbar sind; im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von 2,0 Mio. EUR und bei Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird; Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (geforderte Mindestumsätze Lose 1 und 2: 5,0 Mio. EUR , Los 3: 2,5 Mio. EUR ), sofern entsprechende Angaben des Unternehmens (bereits) verfügbar sind; im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister).
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1)-III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1)-III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens einer Leistungserfahrung (Referenz) über eine vergleichbare Leistung mit folgenden Mindestanforderungen:
a) Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b) Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests (Hierbei muss es sich entweder um einen Antigen-Test handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist, oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
b) Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests (Hierbei muss es sich entweder um einen Antigen-Test handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist, oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
— Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
— Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Absatz 3 VgV – hier auf 17 Kalendertage. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Antigen-Selbsttests mit Sonderzulassung durch das BfArM sind erst seit kurzem verfügbar. Der Ministerrat hat am 16. März 2021 in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 ein Testkonzept für Beschäftigte des Freistaates Bayern beschlossen. Durch Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), in Kraft getreten am 20.4.2021, sind alle Arbeitgeber, mithin auch der Freistaat Bayern verpflichtet, den Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen Selbsttest anzubieten. Die Umsetzung muss mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, so bald als möglich erfolgen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist.
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Absatz 3 VgV – hier auf 17 Kalendertage. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Antigen-Selbsttests mit Sonderzulassung durch das BfArM sind erst seit kurzem verfügbar. Der Ministerrat hat am 16. März 2021 in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 ein Testkonzept für Beschäftigte des Freistaates Bayern beschlossen. Durch Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), in Kraft getreten am 20.4.2021, sind alle Arbeitgeber, mithin auch der Freistaat Bayern verpflichtet, den Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen Selbsttest anzubieten. Die Umsetzung muss mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, so bald als möglich erfolgen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Telefon: +49 89540233-680📞
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de📧
Fax: +49 8954023390-681 📠
Internetadresse: http://stmgp.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 089-227804 (2021-05-03)
Ergänzende Angaben (2021-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 7,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), aufgeteilt in drei Lose (zwei Lose mit jeweils bis zu 3,0 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von je 1,0 Mio. Stück, sowie ein Los mit bis zu 1,5 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von 0,5 Mio. Stück), zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu 7,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use), aufgeteilt in drei Lose (zwei Lose mit jeweils bis zu 3,0 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von je 1,0 Mio. Stück, sowie ein Los mit bis zu 1,5 Mio. Stück und einer garantierten Mindestabnahmemenge von 0,5 Mio. Stück), zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.2.7): Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 11.6.2021 zu laufen, nicht jedoch vor dem Tag der Zuschlagserteilung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Zu II.2.7): Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 11.6.2021 zu laufen, nicht jedoch vor dem Tag der Zuschlagserteilung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-30 📅
Name: nal von minden GmbH
Postanschrift: Friedenstraße 32
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland 🇩🇪 Wesel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Anton Gerl GmbH
Postanschrift: Industriestraße 131A
Postort: Köln
Postleitzahl: 50996
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 82
83
79
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt II 1.7) sowie jeweils Abschnitt V 2.2) zu Los 1, 2 und 3: Die Auftragsvolumina werden nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. Rein aus technischen Gründen (Eintrag im Formular zwingend erforderlich) wurde jeweils als Auftragsvolumen 1 EUR genannt.
Zu Abschnitt II 1.7) sowie jeweils Abschnitt V 2.2) zu Los 1, 2 und 3: Die Auftragsvolumina werden nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. Rein aus technischen Gründen (Eintrag im Formular zwingend erforderlich) wurde jeweils als Auftragsvolumen 1 EUR genannt.