Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie den Polizeidienststellen des Landes Thüringen.
Die in der Ausschreibung enthaltenen Artikel werden in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-30 Auftragsbekanntmachung
2021-05-03 Ergänzende Angaben
2021-05-10 Ergänzende Angaben
2021-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Batterien
Referenznummer: 073-RV-BAT/2020-03.322
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie den Polizeidienststellen des Landes Thüringen. Die in der Ausschreibung enthaltenen Artikel werden in einem LZN-Webshop gelistet. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Batterien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Alkalibatterien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jan.heberling@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDM6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDM6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-163347
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen erfüllt werden. Dem Angebot sind hierfür Datenblätter bzw. Produktbeschreibungen in deutscher Sprache zu den jeweils angebotenen Produkten beizufügen. Diese Datenblätter / Produktbeschreibungen sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu beschriften. Das Beifügen von Links zu Produktdatenblättern ist nicht zulässig. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen. Der Bieter hat seinem Angebot eine Konzeptdarstellung zur Verpackung und Auftragsdurchführung inkl. Reklamationsmanagement beizufügen: 1. Verpackung Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf die nachhaltige Verpackung der zu liefernden Artikel. Der Bieter hat daher detailliert darzulegen, wie die angebotenen Produkte verpackt werden. Erwartet werden nachhaltige Umverpackungen bspw. aus Pappe / Papier. Sofern die zu liefernde Anzahl an Batterien > 1 Stück ist, ist auf das einzelne Verpacken von Batterien in Plastik oder Folie (einzeln eingeschweißte Batterien) zu verzichten. 2. Auftragsdurchführung und Reklamationsmanagement Der Bieter hat den internen Prozess zur Durchführung des Lieferauftrags von der Bestellung bis zum Ver-sand schlüssig darzulegen. Zudem ist der Prozess einer möglichen Reklamation innerhalb dieser Konzeptdarstellung zu erläutern. Die Bewertung wird von einer Bewertungskommission, welche aus drei Personen besteht, durchgeführt. Jedes Mitglied der Kommission bewertet das vorliegende Konzept nach der in der Bewertungsmatrix dargestellten Staffel. Anschließend werden die Bewertungen (Punkte) addiert und durch die Anzahl der Kommissionsmitglieder geteilt (Durchschnittsbewertung). Erhält das Konzept 0 Punkte in nur einem der beiden oder in beiden Unterkriterien, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Da es sich bei der Konzeptdarstellung um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt, wird diese nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Weitere Einzelheiten zur Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beige-fügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie den Polizeidienststellen des Landes Thüringen.
Die in der Ausschreibung enthaltenen Artikel werden in einem LZN-Webshop gelistet.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 530 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 530 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. August 2021. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen erfüllt werden. Dem Angebot sind hierfür Datenblätter bzw. Produktbeschreibungen in deutscher Sprache zu den jeweils angebotenen Produkten beizufügen. Diese Datenblätter / Produktbeschreibungen sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu beschriften. Das Beifügen von Links zu Produktdatenblättern ist nicht zulässig.
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Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen.
Der Bieter hat seinem Angebot eine Konzeptdarstellung zur Verpackung und Auftragsdurchführung inkl. Reklamationsmanagement beizufügen:
1. Verpackung
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf die nachhaltige Verpackung der zu liefernden Artikel. Der Bieter hat daher detailliert darzulegen, wie die angebotenen Produkte verpackt werden. Erwartet werden nachhaltige Umverpackungen bspw. aus Pappe / Papier. Sofern die zu liefernde Anzahl an Batterien > 1 Stück ist, ist auf das einzelne Verpacken von Batterien in Plastik oder Folie (einzeln eingeschweißte Batterien) zu verzichten.
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2. Auftragsdurchführung und Reklamationsmanagement
Der Bieter hat den internen Prozess zur Durchführung des Lieferauftrags von der Bestellung bis zum Ver-sand schlüssig darzulegen. Zudem ist der Prozess einer möglichen Reklamation innerhalb dieser Konzeptdarstellung zu erläutern.
Die Bewertung wird von einer Bewertungskommission, welche aus drei Personen besteht, durchgeführt. Jedes Mitglied der Kommission bewertet das vorliegende Konzept nach der in der Bewertungsmatrix dargestellten Staffel. Anschließend werden die Bewertungen (Punkte) addiert und durch die Anzahl der Kommissionsmitglieder geteilt (Durchschnittsbewertung). Erhält das Konzept 0 Punkte in nur einem der beiden oder in beiden Unterkriterien, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Da es sich bei der Konzeptdarstellung um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt, wird diese nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Weitere Einzelheiten zur Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beige-fügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
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Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" — sofern möglich — auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und — sofern entsprechende Angaben verfügbar sind — des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
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Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem. § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "eignungsrelevante Dritte") bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe").
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In diesem Fall hat der Bieter die "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" unter Benennung der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
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Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
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Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen - auch ohne sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern" ist ausgefüllt vorzulegen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen.
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Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind — bis zur Vergabeentscheidung — die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil").
Abgabe der Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptdarstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDM6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDM6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 065-163347 (2021-03-30)
Ergänzende Angaben (2021-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie den Polizeidienststellen des Landes Thüringen. Die in der Ausschreibung enthaltenen Artikel werden in einem LZN-Webshop gelistet. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-229127
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 065-163347
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Quelle: OJS 2021/S 089-229127 (2021-05-03)
Ergänzende Angaben (2021-05-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-242682
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2021/S 093-242682 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien abgeschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-396351
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Batterien abgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Kostenkriterium (Gewichtung): 60%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Name: Tectron GmbH
Postort: Wandlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Barnim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDHZK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
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Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Mehr anzeigen
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2021/S 149-396351 (2021-07-30)