Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) inkl. aller Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Einsatzrammen (Ein-Personen-Bedienung) aus. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rammen
Referenznummer: 076-RV-WUE/2020-03.312
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.”
Quelle: OJS 2021/S 070-177824 (2021-04-07)