Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz über einen früher ausgeführten, vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsauftrag aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen, soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Umsatzvolumen
Die Darstellung der Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzauftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz)
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV:
Der Bieter muss nachweisen, dass er über einen fachtechnischen Support in Form einer Hotline, besetzt mit fachkompetenten Ansprechpartnern, für technische Hilfestellungen sowie über einen Reparaturservice mit schneller Reaktionszeit verfügt. Die Serviceorganisation und die Qualifikation der Servicekräfte des Bieters sind in einer separaten Anlage darzustellen und dem Angebot beizufügen.