Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Leuchtmitteln und Leuchten (Lampen) aus.
Die Rahmenvereinbarung für beide Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht jeweils aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2020.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung Leuchtmittel und Leuchten nur Artikel der folgenden Warengruppen verstanden:
— Leuchtmittel,
— Strahler + Spots,
— Tischleuchten + Klemmleuchten,
— Standleuchten,
— Decken-und Wandleuchten.
Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt:
— Büroräume,
— Werkstätten,
— Lager-und Archivräume,
— Eingangsbereiche,
— WC-und Waschbereiche.
Das Randsortiment für Los 1 umfasst ausschließlich Leuchtmittel. Das Randsortiment für Los 2 umfasst ausschließlich Lampen und Leuchten.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g. Warengruppen in den Webshop aufgenommen. Ausgeschlossen sind Straßen-und Hofbeleuchtungen, spezielle Geräteleuchtmittel, jegliche Gebäude- und Außenbeleuchtungen sowie lineare Lichtkonzepte. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt mit dem jeweiligen Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Es muss zwingend für alle Artikel ausgenommen Leuchtstofflampen die Lieferung von 1 Stück gewährleistet sein. Der Transportsicherheit von Leuchtstofflampen geschuldet kann hier eine Verpackungseinheit von folgenden Größen: 4 bis 10 Stück erfolgen. Die konkreten Verpackungseinheiten werden mit dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung festgelegt. Eine Aufnahme von weiteren handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlagserteilung. Eine Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bzgl. der Abnahmemengen muss gewährleistet sein.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Lampen und Leuchten
Referenznummer: 007-RV-GUA/2021-03.413
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glühbirnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.”
Quelle: OJS 2021/S 094-246404 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover