Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Masken und Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests)
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus. Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande. Losaufteilung: Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von: Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien) Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR) Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Verbrauchsartikel
Referenznummer: Z.21-0146
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus.
Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus.
Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYFJ
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYFJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus.
Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Geschätzter Gesamtwert: 65 061 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 37 000 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundlaufzeit beträgt ein (1) Jahr mit einer dreimaligen (3) Verlängerungsoption um je
ein (1) weiteres Jahr (siehe Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.3). Die
Maximallaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt somit vier (4) Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems und Aufnahme weiterer Produkte"
Optionale, unverbindliche Mehrmengen:
In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es daher erforderlich sein über die in Ziffer 2.6, Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, genannten, unverbindlichen Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen sind auf maximal weitere 100 % je Maximalvertragslaufzeit (4 Jahre) je Los begrenzt.
In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es daher erforderlich sein über die in Ziffer 2.6, Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, genannten, unverbindlichen Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen sind auf maximal weitere 100 % je Maximalvertragslaufzeit (4 Jahre) je Los begrenzt.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 14 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Partikelfiltrierenden FFP2-Masken.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Partikelfiltrierenden FFP3-Masken.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
56068 Koblenz Vgl. hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.1 Bedarfsträger / Leistungsorte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
- zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen: Der Bieter muss seit mind. Januar 2018 überwiegend (mehr als 50 %) Medizin- / Pharmaprodukte bzw. PSA-Produkte vertreiben. Hinweis: Bei dieser ergänzenden Mindestanforderung handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium gemäß § 46 VgV.
Bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen: Der Bieter muss seit mind. Januar 2018 überwiegend (mehr als 50 %) Medizin- / Pharmaprodukte bzw. PSA-Produkte vertreiben. Hinweis: Bei dieser ergänzenden Mindestanforderung handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium gemäß § 46 VgV.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung)
Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 251-666175 (2021-12-22)
Ergänzende Angaben (2022-01-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken ausgeschrieben.
Der abgeschlossene Vertrag je Los kam zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken ausgeschrieben.
Der abgeschlossene Vertrag je Los kam zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Gesamtwert des Auftrags: 12 085 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken ausgeschrieben.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken ausgeschrieben.
Der abgeschlossene Vertrag je Los kam zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Der abgeschlossene Vertrag je Los kam zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Die Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen der Einzelabrufe fest, die während ihrer Laufzeit getätigt werden. Sie stellt die verbindliche Grundlage der Einzelverträge zwischen dem Auftragnehmer und den Bedarfsträgern (bezugsberechtigte Stellen) dar. Der Einzelvertrag wird durch den Bedarfsträger nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen der Einzelabrufe fest, die während ihrer Laufzeit getätigt werden. Sie stellt die verbindliche Grundlage der Einzelverträge zwischen dem Auftragnehmer und den Bedarfsträgern (bezugsberechtigte Stellen) dar. Der Einzelvertrag wird durch den Bedarfsträger nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung geschlossen.
Beschreibung der Optionen:
In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es erforderlich sein über die in Ziffer 2.6, Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, genannten, unverbindlichen Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen sind auf maximal weitere 100 % je Maximalvertragslaufzeit (4 Jahre) je Los begrenzt.
In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es erforderlich sein über die in Ziffer 2.6, Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, genannten, unverbindlichen Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen sind auf maximal weitere 100 % je Maximalvertragslaufzeit (4 Jahre) je Los begrenzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Vgl. hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.1 Bedarfsträger / Leistungsorte.