Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgt eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung dient der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.
Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung zwischen dem wirtschaftlichsten Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin.
Die zu schließende Rahmenvereinbarung kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung...”
Titel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen
Z.21-0144
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Manuelle Tupfer-Test-Kits📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, plant mit diesem...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgt eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung dient der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.
Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung zwischen dem wirtschaftlichsten Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin.
Die zu schließende Rahmenvereinbarung kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin zustande.
Diese Rahmenvereinbarung legt die Verfahrensweise zum Abruf von Lieferungen und Leistungen aus der Rahmenvereinbarung sowie die allgemeinen Bedingungen fest, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung durchgeführt werden. Sie stellt die verbindliche Grundlage für daraus resultierende Abrufe zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber dar.
Mit Zuschlag wird zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin und dem erfolgreichen Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch, maximal zweimalig jeweils...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch, maximal zweimalig jeweils um ein halbes (0,5) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.2)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Unverbindliche, maximale Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:
Über die in den Ausschreibungsunterlagen zugesicherte Mindestabnahmemenge...”
Beschreibung der Optionen
Unverbindliche, maximale Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:
Über die in den Ausschreibungsunterlagen zugesicherte Mindestabnahmemenge hinaus, ist der Auftraggeber befugt über die Dauer der abzuschließenden Rahmenvereinbarung maximal 16 Mio. Tests abzurufen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.5.1)
Aufnahme weiterer Produkte:
Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören.
Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag nach Maßgabe der § 132 GWB zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.8.1)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen. Der Jahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss jeweils mindestens 5 Mio. Euro betragen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 2.000.000 EUR für Personen- und...”
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 2.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000 EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) / Soweit eine Zertifizierung durch den Bieter nicht nachgewiesen werden kann, ist mit Zuschlagserteilung eine Beauftragung zur Zertifizierung nachzuweisen.
- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 13485 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagementsystem für das Design und die Herstellung von Medizinprodukten (Dritterklärung, Bescheinigung) / Soweit eine Zertifizierung durch den Bieter nicht nachgewiesen werden kann, ist mit Zuschlagserteilung eine Beauftragung zur Zertifizierung nachzuweisen.
Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vertrieb / Handel mit Medizin-/Pharmaprodukte: : Der Bieter muss seit mind. Januar 2018 überwiegend (mehr als 50%) Medizin-/Pharmaprodukte vertreiben....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vertrieb / Handel mit Medizin-/Pharmaprodukte: : Der Bieter muss seit mind. Januar 2018 überwiegend (mehr als 50%) Medizin-/Pharmaprodukte vertreiben. Hinweis: Bei diesen ergänzenden Mindestanforderungen handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium gemäß § 46 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal besteht ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgt eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung dient der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-01
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYL3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Mittlere Bleiche 61
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0📞
E-Mail: poststelle@bm.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2997 📠
URL: https://bm.rlp.de/de/startseite/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, hat mit diesem...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, hat mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB ausgeschrieben. Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal bestand ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgte eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung diente der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17 440 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Binger Straße 20 55450 Langenlonsheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50.00
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal bestand ein dringender...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal bestand ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgte eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung diente der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 182-473050
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Auftragsvergabe Zebra Handelshaus GmbH als dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zebra Handelshaus GmbH
Postanschrift: Benzstraße 7
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41540
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15115467335📞
E-Mail: dk@zebra-invest.de📧
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17 440 000 💰