Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Mit dem Angebot für Los 1 hat der Bieter eine bepreiste Ersatzteilliste sowie eine Instandsetzungsanleitung für waffentechnisches Personal vorzulegen (vgl. Ziffer 1.2. Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Weiterhin hat der Bieter mit dem Angebot für Los 1 eine schriftliche Erklärung einzureichen, in welcher die Lieferung von Ersatzteilen über einen von ihm garantierten, möglichst langen Zeitraum (mindes-tens 10 Jahre) verbindlich zugesichert wird (vgl. Ziffer 4. Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Informationen über taugliche und zu vermeidende Stoffgruppen und Verfahren zur Desinfektion des Angebotsgegenstandes (siehe Ziffer 1.3.17. Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)) sollen eingereicht werden.
Des Weiteren hat der Bieter dem Angebot für Los 1 folgende Angaben, Beschreibungen bzw. Eigenerklärungen beizufügen:
a) Zeitraum der Garantie,
b) Ist das Holster für Links- und Rechtstrageversionen durch eine 2. Version bzw. durch einen Umbau nutzbar?
c) Beträgt der Gürteldurchlass mind. 50 mm?
d) Ist eine mind. 3 stufige Anpassung des Tragewinkels bei beiden angebotenen Trageweisen (Paddle und Steg) möglich?
Darüber hinaus sollen vom Bieter für Los 1 Angaben, Beschreibungen bzw. Eigenerklärungen zu folgenden Punkten eingereicht werden.
e) Ist die Oberfläche des Holsters sowie die Färbung UV-beständig?
f) Ist die Oberfläche des Holsters glatt, abwaschbar und färbt nicht ab?
g) Welche Vorkehrungen werden getroffen, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Primärsicherung vermieden wird?
h) Ist der Ziehwiderstand der Waffe einstellbar?
i) Wie ist die Wirkungsweise der Primärsicherung?
j) Wie ist die Wirkungsweise der Sekundärsicherung?
k) Ist der Tragewinkel so beschaffen, dass die Waffe in taktisch einsatzbereiter Stellung sitzt?
Diese Angaben, Beschreibungen bzw. Eigenerklärungen zu lit. a) bis k) fließen in die Angebotswertung ein (vgl. Bewertungsmatrix). Da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt, werden diese nicht nachgefordert. Sollten die Unterlagen zu lit. a) bis d) nicht mit dem Angebot eingereicht werden und ist aus den sonstigen Angebotsunterlagen nicht ersichtlich, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass die Unterlagen zu lit. e) bis g) nicht mit dem Angebot eingereicht werden, erhält das Angebot bei diesen Kriterien gem. Bewertungsmatrix 0 Punkte.
Die Beschreibungen bzw. Eigenerklärungen zu lit. h) bis k) dienen der ergänzenden Verifizierung, da die Bewertung hierzu grundsätzlich anhand der eingereichten Muster erfolgt. Für den Fall, dass hierzu keine Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden, erfolgt die Bewertung ausschließlich anhand des Musters.
Mit dem Angebot für Los 1 sind vom Bieter 2 Muster (je ein Holster links und rechts) der angebotenen Holster kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Mit dem Angebot für Los 2 ist vom Bieter ein Muster der angebotenen Magazintasche kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die eingereichten Muster dienen der Verifizierung und müssen daher alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Die eingereichten Muster für Los 1 dienen neben der Verifizierung auch der Bewertung (siehe 1.18 der Leistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix).
Die Muster sind mittels gesonderter Übersendung per Post bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu übersenden. Der Bieter hat hierfür die Muster mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Die Muster des obsiegenden Bieters bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit als Referenzmuster beim Auftraggeber. Die Muster der unterlegenen Bieter werden nach Zuschlagserteilung an den jeweiligen Bieter zurückgesandt, sofern dem Angebot ein Retourschein beigefügt ist, ansonsten verbleiben die Muster beim Auftraggeber bzw. werden entsorgt. Eine Abholung der Muster durch den Bieter ist ebenfalls möglich.
Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters sowie mit dem Datum und dem Namen der erklärenden Person zu versehen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDD35