Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung des Unternehmens mit Angaben zu Hauptfirmensitz und Niederlassungen und den durchschnittlich im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräften und ihre Funktionen
Standorte der Serviceniederlassungen und Anzahl der dort beschäftigten Servicemitarbeiter insbesondere der diesen Auftrag betreuenden Niederlassung.
Benennung von mind. 2 Referenzen (mit Angabe von vollständiger Anschrift, Ansprechpartner, Tel.Nr., Auftragswert, Leistungszeitraum) von Leistungen in den letzten 3 Jahren, deren Leistungsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar ist.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Benennung eines deutschsprachigen (in Wort und Schrift) Ansprechpartner für die organisatorische /finanzielle Betreuung und Abwicklung des Auftrages.
Benennung einer deutschsprachigen (in Wort und Schrift) verantwortlichen Elektrofachkraft für technische Rückfragen und in deutscher Sprache abgefasste Nachweise zur Befähigung (siehe Ziff. 2.4.5 der Leistungsbeschreibung):
- Berufsausbildung (abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bzw. abgeschlossenes Studium, Nachweis z. B. durch Abschlusszeugnisse, Diplom, Bachelor, Master, Meister- bzw. Technikerabschluss)
- Berufserfahrung (mind. einjährige Berufserfahrung, Nachweis z. B. durch Arbeitszeugnis)
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Nachweis z.B. durch Eigenerklärung über die Bestätigung der Durchführung von oder der Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr, die nicht mehr als 36 Monate zurückliegen)
Benennung der einzusetzenden deutschsprachigen (in Wort und Schrift) Elektrofachkraft/Elektrofachkräfte und in deutscher Sprache abgefasste Nachweise zur Befähigung des einzusetzenden Personals (siehe Ziff. 2.4.5 der Leistungsbeschreibung):
- Berufsausbildung (abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bzw. abgeschlossenes Studium, Nachweis z. B. durch Abschlusszeugnisse, Diplom-, Bachelor-, Masterurkunden, Meister-,Techniker-, Gesellen- und/oder Facharbeiterabschlüsse)
- Berufserfahrung (mind. einjährige Berufserfahrung, Nachweis z. B. durch Arbeitszeugnis)
- zeitnahe berufliche Tätigkeit (Nachweis z.B. durch Eigenerklärung über die Bestätigung der Durchführung von oder der Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr, die nicht mehr als 36 Monate zurückliegen)
Sollten deutschsprachige (in Wort und Schrift) elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) eingesetzt werden, so sind entsprechende in deutscher Sprache abgefasste Nachweise zur Befähigung der EUP vorzulegen (z. B. Weiterbildungsbescheinigungen von anerkannten Bildungsstätten aus den letzten 36 Monaten).
Bei einem Wechsel der Prüfpersonen während der Vertragslaufzeit, ist dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Befähigung unaufgefordert nachzuweisen.