Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise bezgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der AG wird einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, anfordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Sofern bzgl. der Eignungsnachweise die Form nicht angegeben ist, sind Eigenerklärungen ausreichend.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Anlage Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe),
— Erklärung zur Geheimhaltungsvereinbarung (eVergabe),
— Scientology- Schutzerklärung (eVergabe),
— Datenschutzhinweise (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur des Bieters (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).
Mindestens folgenden Versicherungssummen müssen per Eigenerklärung bestätigt und nachgewiesen werden:
— 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und / oder Sachschäden je Schadenereignis,
— 100 000 EUR für Tätigkeitsschäden an fremden Sachen je Schadenereignis im Rahmen Deckungssumme für Sachschäden,
— 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadenereignis,
— 1 Mio. EUR für Umwelthaftpflicht-Schäden (UHV- Basisdeckung und WHG-Restrisiko für privatrechtliche Inanspruchnahme) je Schadenereignis.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.