Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste über mindestens 2 in den letzten 3 Schuljahren (2018/19, 2019/20, 2020/21) erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Busbeförderung von SchülerInnen) vergleichbar sind, mit einer Auftragsdauer von jeweils mindestens einem Schuljahr mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner (falls möglich mit Telefonnummer und Mailadresse). Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11). Bitte nutzen Sie die Vorlage für die Referenzliste unter dem Workflowpunkt „Anlagen“,
— Eigenerklärung, dass die eingesetzten Busse nach den aktuellen Schulbusrichtlinien (unter Workflowpunkt „Anlagen“) sowie den einschlägigen Festlegungen des Personenbeförderungsrechts ausgestattet sind und dass die Ausstattung dieser Busse nach Änderungen der Schulbusrichtlinien/des Personenbeförderungsrechts angepasst wird (im vorgeschriebenen Zeitrahmen),
— Eigenerklärung, dass das eingesetzte Fahrpersonal mindestens jährlich intern oder extern aktuell für Schülerverkehre geschult wird. Nachweise über Schulungen sind der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen,
— Eigenerklärung, dass die Fahrerlaubnisse und Personenbeförderungsberechtigungen des Fahrpersonals in regelmäßigen (mindestens 1x jährlich) Abständen überprüft werden,
— Verzeichnis der im Beförderungsunternehmen zur Fahrzeugeinsatzentscheidung berechtigten Personen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (ggf. auch Telefaxnummer), die von montags bis freitags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar sind,
— Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen und das von ihm eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal keine strafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen bzw. einer Straftat im Sinne von §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs, laufen oder eingeleitet wurden oder hierzu bereits rechtskräftige Verurteilungen ergangen sind,
— Eigenerklärung, dass für den Auftrag nur Fahrpersonal eingesetzt wird, für welches ein ausreichender Masernschutz gem. § 20 IfSG besteht,
— Eigenerklärung, dass für den Auftrag nur Fahrpersonal einsetzen wird, das sich fließend in deutscher Sprache verständigen kann,
— Eigenerklärung, dass im Falle eines Zuschlags im Rahmen der Mini-Wettbewerbe innerhalb höchstens einer Woche den Fahrbetrieb aufgenommen werden kann,
— Eigenerklärung über die Anzahl der Omnibusse mit mindestens 50 Sitzplätzen, die nach den aktuellen Schulbusrichtlinien ausgestattet sind und die der Auftraggeberin im Falle eines Zuschlags in einem Mini-Wettbewerb zur Bedienung der ausgeschriebenen Beförderungsleistungen innerhalb höchstens einer Woche Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt werden können,
— Eigenerklärung, dass eine Frist von einer Woche ausreichend ist, um in den Mini-Wettbewerben Angebote einzureichen,
— Eigenerklärung, dass es dem Unternehmen möglich ist, im September Angebote im Rahmen der Mini-Wettbewerbe einzureichen. 2021 enden erste Mini-Wettbewerbe frühestens in KW 35.