Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung. Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-15.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartehäuschen an Bushaltestellen
Referenznummer: 1926/2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten.
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartehäuschen an Bushaltestellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.07.2021 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR6GE
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.07.2021 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR6GE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung.
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten.
Geschätzter Gesamtwert: 720 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4).
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt a.M. 60311
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen,
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht,
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO). Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO). Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Mindeststandards:
Zu b) Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 500.000,--EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.
Zu b) Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 500.000,--EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Organisationsstruktur des Unternehmens des Bieters, insbesondere desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeit die hier ausgeschriebene Leistung fällt, samt Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der Leitungspositionen dieses Geschäftsbereiches,
a) Organisationsstruktur des Unternehmens des Bieters, insbesondere desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeit die hier ausgeschriebene Leistung fällt, samt Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der Leitungspositionen dieses Geschäftsbereiches,
b) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
c) Referenzangaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2018 bis 2020). Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ist ausreichend.
Mindeststandards:
Zu c) Als Mindestanforderung gelten mindestens jeweils 2 Referenzprojekte für die Aufgabenteile:
1. Herstellung, Lieferung und Aufstellung von Wartehallen im Bereich des Schienenverkehrs,
2. Herstellung, Lieferung und Aufstellung von Wartehallen im Bereich des Busverkehrs,
3. Herstellung von Baugruben und Fundamenten sowie Oberflächenwiederherstellung im Bereich von Verkehrsanlagen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen werden Vertragsstrafen vereinbart.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.07.2021 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 02.07.2021 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR6GE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 117-308474 (2021-06-15)
Ergänzende Angaben (2021-07-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-27 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB z.Hd. Herrn RA Dr. Marc Opitz Ulmenstraße 37-39 60325 Frankfurt a.M.