Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere